Eine Fraktion ist der Zusammenschluß von Abgeordneten mit gleichen parlamentarischen Interessen in einem Landesparlament. Plenum heißt die Vollversammlung aller Abgeordneten im Parlament. Ausschüsse sind entsprechend den Fraktionsstärken mit sachverständigen Abgeordneten besetzt. Eine Initiative ist ein grundlegend neuer Gesetzesentwurf. Eine Novelle ist die umfassende Änderung oder Ergänzung eines bereits existierenden Gesetzes.
Der Weg eines Gesetzes durch alle Instanzen der Legislative ist im Landtag analog dem Bundestag vorgegeben.