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BASICS


Wie eine Fraktion arbeitet

Hier gezeigt an den Haushaltsberatungen, die schließlich in die Verabschiedung des Staatshaushaltes münden.

Der Staatshaushalt ist in Zahlen gegossene Landespolitik. Alle wichtigen Maßnahmen basieren auf der Grundlage des Staatshaushalts, sei es die Verwendung des Personals, Investitionen oder die Wirtschaftstätigkeit der Staatsregierung. Die Staatsregierung stellt den Haushalt auf. Dazu wird in den einzelnen Ministerien der Bedarf ermittelt. Die Einnahmenseite, wie Steuern, Finanzausgleichszahlungen, sonstige Einnahmen, auch Kreditaufnahme, bilden eine Grundlage zur Ermittlung des notwendigen Haushaltsvolumens. Nach Beschlußfassung im Kabinett legt die Staatsregierung ihren Haushaltsentwurf dem Landtag als Gesetzentwurf in 1. Lesung vor (1. Befassung des Parlaments).

Das Haushaltsrecht ist das wichtigste Recht des Parlaments. Der Landtag berät deshalb den Staatshaushalt sehr gründlich. Der Entwurf wird an alle Fachausschüsse des Landtages, mit der Federführung im dafür zuständigen Haushalts- und Finanzausschuß, zur weiteren Beratung überwiesen.

Die CDU-Abgeordneten in den jeweiligen Fachausschüssen haben sich zu Arbeitskreisen zusammengefunden. Zur Vorbereitung der Beratung im jeweiligen Ausschuß beraten die Abgeordneten der CDU-Fraktion zunächst den Staatshaushalt in ihrem Facharbeitskreis. Hier werden Änderungswünsche verhandelt, Gegenvorschläge diskutiert, Wünsche aus den Wahlkreisen beraten und eine Position des Arbeitskreises gebildet. Nach gründlicher Beratung in den Arbeitskreisen werden alle Vorschläge zusammengestellt und zur Grundlage einer Beratung im Fraktionsvorstand gemacht. Dem Fraktionsvorstand gehören neben dem Fraktionsvorsitzenden, seinen Stellvertretern und den sonstigen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes auch alle Arbeitskreisvorsitzenden an. Wichtigste Aufgabe des Fraktionsvorstandes ist die Koordinierung der Fraktionsarbeit. Der Fraktionsvorstand erarbeitet für die Gesamtfraktion einen Beschlußentwurf. Er muß dabei due unterschiedlichen Wünsche und Vorschläge zusammenführen. Das heißt in der Regel, für jeden neuen Vorschlag muß auch ein geeigneter Deckungsvorschlag vorhanden sein. Eine beliebige Vermehrung der Ausgaben, ohne Rücksicht auf die Einnahmenseite, verbietet sich. Schließlich berät die Gesamtfraktion über den Haushalt und über verändernde Vorschläge.

Inzwischen sind auch Anträge von Einzelabgeordneten aus den Wahlkreisen eingebracht worden, über die zu befinden ist. Auch Vorschläge von anderen Fraktionen des Landtages , soweit sie bis dahin schon bekannt sind, können dabei behandelt werden. Die Fraktion faßt schließlich einen Beschluß über diese Vorschläge und legt ihre Fraktionslinie fest. Diese Beschlußfassung ist kein Eingriff in das freie Mandat jedes einzelnen Abgeordneten. Es ist aber notwendig, daß in der Fraktion Verantwortung für das gesamte Staatswesen übernommen wird, und das heißt, daß nicht alle Wünsche umsetzbar sind. Das freie Mandat kann nicht bedeuten, daß ein einzelner Abgeordneter zugunsten seines jeweiligen Wahlkreises auf Kosten aller anderen Wahlkreise den Gesamthaushalt umschichten kann.

Die Beschlüsse der CDU-Fraktion werden Grundlage der Anträge ihrer Vertreter im federführenden Haushalts- und Finanzausschuß. Der Haushaltsausschuß befindet über die Anträge aus den Fachausschüssen und der einzelnen Fraktionen des Landtages. Das Ergebnis ist eine Beschlußempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, auf deren Grundlage der Landtag den Staatshaushalt in 2. und 3. Lesung berät (2. Beratung im Plenum). Die 2. Lesung im Landtag wird üblicherweise zur Darstellung der unterschiedlichen Politikentwürfe der einzelnen Fraktionen genutzt. Mit dem Beschluß über den Haushalt legt der Landtag die politischen Richtlinien für ein Jahr fest. Im Plenum wird nochmals über Änderungsanträge beraten. Das dient nicht zuletzt dazu, die Öffentlichkeit über die unterschiedlichen Entwürfe der Finanzpolitik der einzelnen Fraktionen aufzuklären. Nach Abschluß dieser 2. Lesung wird über den Haushalt nochmals abschließend in 3. Lesung beraten. Findet sich in 3. Lesung eine Mehrheit für den Haushaltsentwurf, so ist das Haushaltsgesetz vom Landtag beschlossen, und es kann an die Staatsregierung übermittelt und verkündet werden.

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