vom 27. Mai 1992 SächsGVBl. 20 1992 S.243
Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die folgende Verfassung beschlossen:
Präambel
Anknüpfend an die Geschichte der Mark Meißen, des sächsischen Staates und des niederschlesischen Gebietes, gestützt auf Traditionen der sächsischen Verfassungsgeschichte, ausgehend von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft, eingedenk eigener Schuld an seiner Vergangenheit, von dem Willen geleitet, der Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung zu dienen, hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.
Anhang zu Artikel109 Absatz 4