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BASICS


Verfassung des Freistaates Sachsen

vom 27. Mai 1992 SächsGVBl. 20 1992 S.243

Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die folgende Verfassung beschlossen:

Präambel

Anknüpfend an die Geschichte der Mark Meißen, des sächsischen Staates und des niederschlesischen Gebietes, gestützt auf Traditionen der sächsischen Verfassungsgeschichte, ausgehend von den leidvollen Erfahrungen nationalsozialistischer und kommunistischer Gewaltherrschaft, eingedenk eigener Schuld an seiner Vergangenheit, von dem Willen geleitet, der Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung zu dienen, hat sich das Volk im Freistaat Sachsen dank der friedlichen Revolution des Oktober 1989 diese Verfassung gegeben.

 

1. Abschnitt Die Grundlagen des Staates
2. Abschnitt Die Grundrechte
3. Abschnitt Der Landtag
4. Abschnitt Die Staatsregierung
5. Abschnitt Die Gesetzgebung
6. Abschnitt Die Rechtsprechung
7. Abschnitt Die Verwaltung
8. Abschnitt Das Finanzwesen
9. Abschnitt Das Bildungswesen
10. Abschnitt Kirchen und Religionsgemeinschaften
11. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen

Anhang zu Artikel109 Absatz 4

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