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Extremismus in Sachsen und Maßnahmen zur Bekämpfung
des Extremismus
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
September 2000
Extremismus ist als ernsthafte Bedrohung für unsere
freiheitlich-demokratische Grundordnung keine zeitlich begrenzte Erscheinung. Die
Diskussion der vergangenen Monate soll hier zum Anlaß genommen werden, sich mit der
Struktur extremistische Gruppierungen zu beschäftigen und Maßnahmen zur Bekämpfung des
Extremismus darzustellen.
Wir Demokraten müssen unter allen Umständen verhindern, daß es
extremistischen Gruppierungen gelingt, unsere über Jahrzehnte ersehnte und hart
erkämpfte demokratische Grundordnung zu zerstören. Deshalb ist es wichtig, das
demokratische Verständnis immer wieder auch in den neuen Bundesländern zu stärken. Klar
ist, daß die Entwicklung im Bereich des Extremismus nicht nur Ausländern und anderen
Minderheiten, sondern uns allen schadet. Bei der Bekämpfung extremistische Bestrebungen
ist es jedoch nicht möglich, nur gegen rechtsextreme Gruppierungen anzukämpfen und
linksextreme Strömungen völlig zu vernachlässigen. Wichtig ist, nicht nur unmittelbar
extremistischer Gewalt sondern vor allem auch den Ursachen extremistische Bestrebungen
entgegenzutreten.
Nachfolgend sind einige Informationen zum Thema Extremismus in Sachsen
und Deutschland und Informationen zu Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus in Sachsen
zusammengestellt.
1. Extremistische Bestrebungen von Rechts
Rechtsextremistische Gewalt geht nicht primär von Einzeltätern aus,
sondern sie wird gezielt von rechtsextremen Parteien und Organisationen geschürt.
Erschreckend ist die hohe Zahl bekennender Rechtsextremisten: Bundesweit waren es 1999 ca.
51.400 Personen, sachsenweit im gleichen Jahr etwa 2.940 Personen, die vom
Verfassungsschutz beobachtet werden. Zwischen 1991 und 1999 starben in Deutschland 28
Menschen durch rechtsextremistische Gewalttaten. Etwa 700 und 800 Gewaltdelikte werden
insgesamt jährlich in der Bundesrepublik verübt, in Sachsen wurden im ersten Halbjahr
2000 30 Gewaltdelikte mit rechstextremen Hintergrund registriert.

1.1. Ideologische Wurzeln des Rechtsextremismus
Die Wurzeln aller rechtsrextremistischen Bestrebungen sind
Nationalsozialismus und Rassismus. Die eigene, nur völkisch" verstandene
Nation wird als so wichtiges Gut angesehen, daß sich die Interessen anderer Nationen
unterzuordnen haben. Die eigene Rasse wird als höherwertig verstanden. Der
Rechtsextremismus ist im Wesentlichen durch folgende Merkmale geprägt:
Mangelnde Distanz zum Dritten Reich" in der gesamten
Spannbreite von Verharmlosung bis Verherrlichung des Nationalsozialismus,
Eine auf rassistischen Grundlagen aufbauende Vorstellung von einer
völkischen Gemeinschaft, die Vorrang vor den Freiheitsrechten des Einzelnen hat,
Aggressive Fremdenfeindlichkeit als Ausdruck von Rassismus und
Antisemitismus,
Diffamierung demokratischer Institutionen und ihrer Repräsentanten.
Die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen haben sich innerhalb
rechtsextremistischer Gruppierungen dem Ganzen" unterzuordnen, d.h. für
Rechtsextremisten kommt durchaus ein totalitäres System, etwa vergleichbar mit dem
Dritten Reich", als Staatsform in Frage. Das ist auch der Grund für eine
antidemokratische und antiwestliche Einstellung rechtsextremer Gruppierungen.
1.2. Organisationsstruktur des Rechtsextremismus aus Bundes- und
Landesebene
Den Verfassungsschutzbehörden sind derzeit bundesweit ca. 120
rechtsextremistische Organisationen mit insgesamt 51.400 Mitgliedern (1999) bekannt. Etwa
¾ aller Rechtsextremisten sind in Parteien organisiert. Hinzu kommen u.a. ca. 8200
gewaltbereite Rechtsextremisten (Skinheads, Kammeradschaften) sowie ca. 2400 Neonazis. In
Sachsen hatten rechtsextremistische Parteien 1999 im Vergleich zum Vorjahr einen
deutlichen Rückgang von 18% (1998 insgesamt 2200 Mitglieder, 1999 insgesamt 1800
Mitglieder) zu verzeichnen.
Die rechtsextremistischen Parteien Deutsche Volksunion"
(DVU), Die Republikaner" (REP) und die Nationaldemokratische
Partei Deutschlands" (NPD) fanden sowohl bundesweit als auch in Sachsen bei
Wahlen keine breite Zustimmung. Im Gegensatz zum westeuropäischen Ausland gelang es
bisher keiner Partei, sich als Sammelbewegung zu profilieren.
Die NPD konnten unter dem Bundesvorsitzenden Udo Voigt in den
letzten Jahren insbesondere in den neuen Ländern überwiegend jüngere Anhänger
hinzugewinnen. Die Partei verzeichnen bundesweit einen Mitgliederstand von 6000 Personen,
der Landesverband Sachsen ist mit 1000 Personen der stärkste Landesverband. Die NPD hat
in Sachsen ihre örtliche Schwerpunkte in der Sächsischen Schweiz, in der Region um die
Orte Wurzen und Grimma und in der Lausitz. Militante Neonazis und Skinheads sind für die
NPD ein wichtiger Partner in ihrer aktionsorientierten Bündnispolitik sie führen
regelmäßig unter den Dach der NPD Demonstrationen durch und verhelfen so der NPD zu
einer überproportionalen Präsenz in den Medien. Die Partei präsentiert sich zunehmend
als nationalsozialistische Partei mit sozialistisch-antikapitalistischen Inhalten. Im
innerparteilichen Gerangel sind Politiker mit einem Vorleben in der DDR-Staatspartei SED
erfolgreicher als solche von originär rechtsextremistischen Flügeln. Von einem
volksbezogenen deutschen Sozialismus" ist nunmehr die Rede, auch von einem
deutsch-völkischen Sozialismus", dessen politische Haltung der sächsische
Verfassungsschutz mit derjenigen des Strasser-Flügels in der NSDAP vergleicht.
Die von dem Zeitungsverleger Dr. Frey geleitete und rund 18000
Mitglieder (in Sachsen ca. 500 Mitglieder) zählende DVU ist heute in 3
Länderparlamenten vertreten und konnte 1998 in Sachsenanhalt einen erschreckenden
Wahlerfolg mit 12,9 % verbuchen. Populistische Phrasen, die über die Konzeptlosigkeit
hinwegtäuschen und ein hoher finanzieller Aufwand haben diesen Erfolg ermöglicht.
Die Erfolglosigkeit der REP (bundesweit ca. 15000 Mitglieder, in
Sachsen ca. 300 Mitglieder) bei Wahlen führte zu einem innerparteilichen Richtungsstreit.
Während Parteivorsitzender Schlierer (MdL in Baden-Württemberg) einen Abgrenzungskurs
gegenüber rechtsextremistischer Organisationen vertritt, warfen ihm innerparteiliche
Kritiker Leisetreterei" vor.
Außerhalb der rechtsextremen Parteien gibt es neonationalsozialistische
Gruppierungen, die sich am Nationalsozialismus orientieren (bundesweit etwa 2200
Personen, in Sachsen etwa 40 Personen), die Skinheads (in Sachsen etwa 800
Mitglieder), die Kammeradschaften (in Sachsen etwa 250 Mitglieder) und sonstige
militante Rechtsextremisten (in Sachsen etwa 250 Mitglieder).
1.3. Struktur der Tatverdächtigen bei rechtsextremistischen
Gewalttaten
Charakteristisch ist der überaus hohe Anteil nichterwachsener
Tatverdächtiger, der seit Jahren über 70 % liegt.
Seit Jahren ist festzustellen, daß, obwohl der Hauptanteil der
Tatverdächtigen ein relativ geringes Bildungsniveau hat, doch über 80% zum Zeitpunkt der
Tat in einem Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen. Arbeitslosigkeit als
unmittelbare Motivation für rechtsextremistische Straftaten ist damit kaum relevant.
2. Extremistische Bestrebungen von Links
Nicht nur rechtsextreme, auch linksextreme Organisationen sind eine
Bedrohung für unsre politisches System. Leider wird diese Gefahr zu oft unterschätzt.
Autonome, Straßenschlachten, Zerstörung und Attentaten sind keine Seltenheit, werden
aber im Vergleich zu rechtsextremen Gewalttaten von der Öffentlichkeit als relativ
gefahrlos" abgetan. Mit dem Zusammenbruch des Ostblocks kam es bei den
Linksextremisten in Deutschland zu keiner entsprechenden Kurskorrektur. Im Gegenteil: mit
einigen Flügeln bzw. Arbeitsgruppen der PDS (Marxistisches Forum, Kommunistische
Plattform) wurde linkes Gedankengut sogar hoffähig". Das alte Feindbild wurde
wiederentdeckt: der freiheitliche Rechtsstaat, von ihnen verunglimpft als
faschistisches, rassistisches und imperialistisches System". Unverändert im
Kern streben sie nach wie vor eine gewaltsame Umwälzung unserer Gesellschaftsordnung an.
Bundesweit werden derzeit etwa 34200 Personen dem linksextremen Spektrum zugerechnet, in
Sachsen etwa 790 Personen.
2.1. Ideologische Wurzeln und Organisationsstruktur des
Linksextremismus
Zum ideologischen Konzept der Parteien und Vereinigungen
marxistisch-leninistischer Bestrebungen gehören vor allem orthodox-kommunistische
Denkansätze wie z.B. die These vom Klassenkampf und von der Diktatur des Proletariats.
Das Ziel der Linksextremen Parteien und Zusammenschlüsse ist eine
sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung. Deshalb soll die
freiheitlich-demokratische Grundordnung auf revolutionärem Weg überwunden",
d.h. beseitigt, werden. Zu den Gruppierungen mit marxistisch-leninistischen Bestrebungen
zählen u.a. die Kommunistische Partei Deutschlands Ost (KPD Ost) mit bundesweit
200 Mitgliedern, die Marxistisch-leninistische Partei Deutschlands (MLPD) mit
bundesweit 2000 Mitgliedern, die Kommunistische Plattform der PDS mit bundesweit
2000 Mitgliedern, das Marxistische Forum der PDS und die Arbeitsgemeinschaft Junge
GenossInnen in und bei der PDS (alle vom Verfassungsschutz beobachtet).
Neben diesen Gruppierungen spielen Linksextremistische Autonome keine
zu unterschätzende Rolle. Bundesweit sind dem Verfassungsschutz 6000, sachsenweit 450
Autonome bekannt. Sie besitzen keine geschlossene Ideologie und kein einheitliches
ideologisches oder strategisches Konzept. Ihr politisches Selbstverständnis besteht in
der Schaffung herrschaftsfreier Räume". Darunter verstehen sie eine
selbstbestimmte Lebensweise ohne Bevormundung durch jede Staatsform.
Der Linksextremistische Terrorismus spielt in Sachsen keine
Rolle. Bundesweit sind zwei Gruppierungen zu beobachten: der Antiimperialistische
Widerstand, welche die RAF-Konzepte aus den 70er und 80er Jahren der BRD favorisieren
und die Revolutionäre Zelle/Rote Zara. Hier wollen Frauengruppen das bestehende
Staats- und Gesellschaftssystem auf sozialrevolutionärem Weg überwinden.
3. Maßnahmen und Initiativen zur Bekämpfung extremistischer
Gewalt
3.1. Die Möglichkeit des Parteiverbots
Nach Artikel 21 des Grundgesetzes der BRD entscheidet das
Bundesverfassungsgericht auf Antrag über das Verbot einer Partei. Den Antrag können der
Deutsch Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen; wenn es sich um eine
Landespartei handelt, ist auch die jeweilige Landesregierung antragsberechtigt. Die Hürde
für ein Verbot einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht ist hoch: Das
Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, daß eine Partei nicht schon dann
verfassungswidrig sei, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen
demokratischen Grundordnung 0nicht anerkenne (Art. 21 Abs. 2 GG). Vielmehr müsse eine
aktive kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung"
hinzukommen.
Bisherige Parteiverbote auf Bundesebene sind u.a. die folgenden: 1952
die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die linksextreme Kommunistische Partei
Deutschlands (KPD). 1995 wurde die nur als Verein registrierte rechtsextreme Freiheitliche
Arbeiterpartei (FAP) und die Nationale Liste vom Bundesinnenminister verboten, da diese
nicht unter das Parteiprivileg fielen und daher als Vereinigung durch die Exekutive
verboten werden durften. Gleiches galt für die 1992 verbotene Nationalsozialistische
Front.
Ein Parteiverbot ist sicherlich kein Allheilmittel. Aber gleich von
Anfang an dagegen zu sein, verkennt auch die von einem Nachdenken darüber ausgehende
Wirkung und die Signale. Zumal in diesem Zusammenhang auch darüber nachzudenken ist, daß
rechtsextreme Parteien wie andere Parteien auch das Parteiprivileg des Grundgesetzes mit
steuerlichem Spenden- und Beitragsabzug, Kundgebungs- und Versammlungsrechten,
Wahlkampfkostenerstattungen, Kandidatenfreistellungen etc. genießen.
Gegen ein Parteiverbot spricht allerdings die Tatsache, daß sich nach
den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder die Mitglieder verbotener
Parteien und Organisationen in neuen Organisationsstrukturen wiederfinden, wie z.B.
Rechtsextremisten in den sogenannten Kammeradschaften. Ein Verbot der NPD beispielsweise
würde im Zweifel eine Konzentration der Rechtsaußen-Kräfte" bei den
Republikanern oder der DVU nach sich ziehen.
3.2. Verfassungsschutz
Die Demokratie hat Feinde, die unsere gesellschaftliche Grundordnung
beseitigen wollen. Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Informationen über
extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Dem
Bundesamt für Verfassungsschutz sind die Landesämter für Verfassungsschutz unterstellt.
Landesämter gibt es in allen Bundesländern, außer in Mecklenburg-Vorpommern, in
Sachsenanhalt (in beiden Bundesländern ist die PDS in die Landesregierung integriert) und
im Saarland.
Den Aktivitäten von Extremisten und ihrer Gewaltbereitschaft muß noch
breitere Aufmerksamkeit geschenkt werden dem Verfassungsschutz muß daher eine
tragende Rolle zukommen. Die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden müssen der
Polizei und der Justiz zugänglich sein. Die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit
der Polizei und den Justizbehörden ist daher gesetzlich auf einen erweiterte Grundlage zu
stellen. Auch eine Datei über bekannte Gewalttäter kann hierbei hilfreich sein.
3.3. Gesetz zum Schutz der Bürgerfreiheit"
Die Landesregierung Sachsen schlägt eine Änderung des Zivilrechtes
vor. Ein Gesetz zum Schutz der Bürgerfreiheit" soll einen Beitrag zum Kampf
gegen den Rechtsextremismus leisten. Die Bekämpfung des Extremismus ist eine Aufgabe der
Bürger und ihrer Einrichtungen selbst und nicht nur Aufgabe von Staat, Politik und
Polizei. Den Bürgern, die sich gegen extremistische Gewalt engagieren, bleibt oft nur ein
bloßer Protest, es fehlt ihnen an wirksamen Instrumenten. Ein Gesetz zum Schutz der
Bürgerfreiheit" sollte unter anderem zivilrechtliche Ansprüche gegen Akteure und
ihre Förderer, die gesetzliche Anerkennung eines Immaterialschadens, einen
Haftungsdurchgriff bei Schadensersatzansprüchen sowie die Zulassung einer Verbandsklage
zur Abwehr von Gewalt und Gewaltandrohungen vorsehen.
3.4. Prävention im Schulbereich
Im Mittelpunkt der repressiven und präventiven Bekämpfungs- und
Zurückdrängungsmaßnahmen stehen als Zielgruppe Jugendliche und Heranwachsende, da der
überwiegende Teil extremistischer Straftäter dieser Altersgruppe angehört. Das Ziel
besteht darin, daß sich Jugendliche von extremistischen Gewalttaten distanzieren und
damit auch nicht zu Mitläufern werden.
Extremistische Einstellungen bilden sich in einem Prozeß heraus, der
durchaus beeinflußbar ist. Mit dieser Zielsetzung geht ein Großteil der fast 400 in der
sächsischen Polizei für Präventionsmaßnahmen eingesetzten Beamten an Schulen und
Kindereinrichtungen, hält Vorträge und führt Diskussionen bereits in den untersten
Klassenstufen.
3.5. Sonderkommission Rechtsextremismus" im Freistaat
Sachsen
Bereits 1991 wurde die Sonderkommission Rechtsextremismus"
im Landeskriminalamt des Freistaates Sachsen eingerichtet. Konsequente Strafverfolgung und
schnelle Aufklärung, Verunsicherung der rechten Szene durch einen permanent hohen
Verfolgungsdruck und ständige Präsenz an Schwerpunkten sind ihre vorrangigen Aufgaben.
Die Aufklärungsquote von Gewaltdelikten und Straftaten mit rechtsextremistischen
Hintergrund ist mit etwa 90% überdurchschnittlich hoch. Der Stamm der Soko
Rex" besteht aus ca. 30 Beamten, wobei diese Zahl kurzfristig aufgestockt werden
kann.
In Ergänzung zur Sonderkommission Rechtsextremismus" werden
vorwiegend zur präventiven Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt- und Straftaten seit
1997 Mobile Einsatz- und Fahndungsgruppen" (MEFG) eingesetzt.
3.6. Kontrolle der neuen Medien
Allgemein ist festzustellen, das die extremistischen Szenen
Informationen und Propaganda zunehmend über die neuen Medien, insbesondere das Internet
verbreitet, unter Ausnutzung des Wissens, daß diese Medien nur schwer zu kontrollieren
sind und sich gerade bei der Jugend zunehmender Beliebtheit erfreuen. Um ein bundesweit
einheitliches Vorgehen zu sichern, Parallelmaßnahmen zu verhindern und Kräfte und Mittel
konzentriert einzusetzen hat die Innenministerkonferenz bereits 1998 festgelegt, daß
bundesweit die Internetkontrolle durch das Bundeskriminalamt erfolgt. Zur Erhöhung der
Überwachungsdichte wird das LKA Sachsen allerdings künftig fall- und einsatzbezogen
Internetrecherchen im Umfang ausdehnen.
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