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Extremismus in Sachsen und Maßnahmen zur Bekämpfung



 

 

Extremismus in Sachsen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus
CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages
September 2000

Extremismus ist als ernsthafte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung keine zeitlich begrenzte Erscheinung. Die Diskussion der vergangenen Monate soll hier zum Anlaß genommen werden, sich mit der Struktur extremistische Gruppierungen zu beschäftigen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus darzustellen.

Wir Demokraten müssen unter allen Umständen verhindern, daß es extremistischen Gruppierungen gelingt, unsere über Jahrzehnte ersehnte und hart erkämpfte demokratische Grundordnung zu zerstören. Deshalb ist es wichtig, das demokratische Verständnis immer wieder auch in den neuen Bundesländern zu stärken. Klar ist, daß die Entwicklung im Bereich des Extremismus nicht nur Ausländern und anderen Minderheiten, sondern uns allen schadet. Bei der Bekämpfung extremistische Bestrebungen ist es jedoch nicht möglich, nur gegen rechtsextreme Gruppierungen anzukämpfen und linksextreme Strömungen völlig zu vernachlässigen. Wichtig ist, nicht nur unmittelbar extremistischer Gewalt sondern vor allem auch den Ursachen extremistische Bestrebungen entgegenzutreten.

Nachfolgend sind einige Informationen zum Thema Extremismus in Sachsen und Deutschland und Informationen zu Maßnahmen zur Bekämpfung des Extremismus in Sachsen zusammengestellt.

1. Extremistische Bestrebungen von Rechts

Rechtsextremistische Gewalt geht nicht primär von Einzeltätern aus, sondern sie wird gezielt von rechtsextremen Parteien und Organisationen geschürt. Erschreckend ist die hohe Zahl bekennender Rechtsextremisten: Bundesweit waren es 1999 ca. 51.400 Personen, sachsenweit im gleichen Jahr etwa 2.940 Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Zwischen 1991 und 1999 starben in Deutschland 28 Menschen durch rechtsextremistische Gewalttaten. Etwa 700 und 800 Gewaltdelikte werden insgesamt jährlich in der Bundesrepublik verübt, in Sachsen wurden im ersten Halbjahr 2000 30 Gewaltdelikte mit rechstextremen Hintergrund registriert.

 

 

 

 

 

1.1. Ideologische Wurzeln des Rechtsextremismus

Die Wurzeln aller rechtsrextremistischen Bestrebungen sind Nationalsozialismus und Rassismus. Die eigene, nur „völkisch" verstandene Nation wird als so wichtiges Gut angesehen, daß sich die Interessen anderer Nationen unterzuordnen haben. Die eigene Rasse wird als höherwertig verstanden. Der Rechtsextremismus ist im Wesentlichen durch folgende Merkmale geprägt:

 

  • Mangelnde Distanz zum „Dritten Reich" in der gesamten Spannbreite von Verharmlosung bis Verherrlichung des Nationalsozialismus,

  • Eine auf rassistischen Grundlagen aufbauende Vorstellung von einer völkischen Gemeinschaft, die Vorrang vor den Freiheitsrechten des Einzelnen hat,

  • Aggressive Fremdenfeindlichkeit als Ausdruck von Rassismus und Antisemitismus,

  • Diffamierung demokratischer Institutionen und ihrer Repräsentanten.

Die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen haben sich innerhalb rechtsextremistischer Gruppierungen dem „Ganzen" unterzuordnen, d.h. für Rechtsextremisten kommt durchaus ein totalitäres System, etwa vergleichbar mit dem „Dritten Reich", als Staatsform in Frage. Das ist auch der Grund für eine antidemokratische und antiwestliche Einstellung rechtsextremer Gruppierungen. 

 

1.2. Organisationsstruktur des Rechtsextremismus aus Bundes- und Landesebene

Den Verfassungsschutzbehörden sind derzeit bundesweit ca. 120 rechtsextremistische Organisationen mit insgesamt 51.400 Mitgliedern (1999) bekannt. Etwa ¾ aller Rechtsextremisten sind in Parteien organisiert. Hinzu kommen u.a. ca. 8200 gewaltbereite Rechtsextremisten (Skinheads, Kammeradschaften) sowie ca. 2400 Neonazis. In Sachsen hatten rechtsextremistische Parteien 1999 im Vergleich zum Vorjahr einen deutlichen Rückgang von 18% (1998 insgesamt 2200 Mitglieder, 1999 insgesamt 1800 Mitglieder) zu verzeichnen.

Die rechtsextremistischen Parteien „Deutsche Volksunion" (DVU), „Die Republikaner" (REP) und die „Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) fanden sowohl bundesweit als auch in Sachsen bei Wahlen keine breite Zustimmung. Im Gegensatz zum westeuropäischen Ausland gelang es bisher keiner Partei, sich als Sammelbewegung zu profilieren.

Die NPD konnten unter dem Bundesvorsitzenden Udo Voigt in den letzten Jahren insbesondere in den neuen Ländern überwiegend jüngere Anhänger hinzugewinnen. Die Partei verzeichnen bundesweit einen Mitgliederstand von 6000 Personen, der Landesverband Sachsen ist mit 1000 Personen der stärkste Landesverband. Die NPD hat in Sachsen ihre örtliche Schwerpunkte in der Sächsischen Schweiz, in der Region um die Orte Wurzen und Grimma und in der Lausitz. Militante Neonazis und Skinheads sind für die NPD ein wichtiger Partner in ihrer aktionsorientierten Bündnispolitik – sie führen regelmäßig unter den Dach der NPD Demonstrationen durch und verhelfen so der NPD zu einer überproportionalen Präsenz in den Medien. Die Partei präsentiert sich zunehmend als nationalsozialistische Partei mit sozialistisch-antikapitalistischen Inhalten. Im innerparteilichen Gerangel sind Politiker mit einem Vorleben in der DDR-Staatspartei SED erfolgreicher als solche von originär rechtsextremistischen Flügeln. Von einem „volksbezogenen deutschen Sozialismus" ist nunmehr die Rede, auch von einem „deutsch-völkischen Sozialismus", dessen politische Haltung der sächsische Verfassungsschutz mit derjenigen des Strasser-Flügels in der NSDAP vergleicht.

Die von dem Zeitungsverleger Dr. Frey geleitete und rund 18000 Mitglieder (in Sachsen ca. 500 Mitglieder) zählende DVU ist heute in 3 Länderparlamenten vertreten und konnte 1998 in Sachsenanhalt einen erschreckenden Wahlerfolg mit 12,9 % verbuchen. Populistische Phrasen, die über die Konzeptlosigkeit hinwegtäuschen und ein hoher finanzieller Aufwand haben diesen Erfolg ermöglicht.

Die Erfolglosigkeit der REP (bundesweit ca. 15000 Mitglieder, in Sachsen ca. 300 Mitglieder) bei Wahlen führte zu einem innerparteilichen Richtungsstreit. Während Parteivorsitzender Schlierer (MdL in Baden-Württemberg) einen Abgrenzungskurs gegenüber rechtsextremistischer Organisationen vertritt, warfen ihm innerparteiliche Kritiker „Leisetreterei" vor.

Außerhalb der rechtsextremen Parteien gibt es neonationalsozialistische Gruppierungen, die sich am Nationalsozialismus orientieren (bundesweit etwa 2200 Personen, in Sachsen etwa 40 Personen), die Skinheads (in Sachsen etwa 800 Mitglieder), die Kammeradschaften (in Sachsen etwa 250 Mitglieder) und sonstige militante Rechtsextremisten (in Sachsen etwa 250 Mitglieder).

 

1.3. Struktur der Tatverdächtigen bei rechtsextremistischen Gewalttaten

Charakteristisch ist der überaus hohe Anteil nichterwachsener Tatverdächtiger, der seit Jahren über 70 % liegt.


 

 

 

 

 

 

 

Seit Jahren ist festzustellen, daß, obwohl der Hauptanteil der Tatverdächtigen ein relativ geringes Bildungsniveau hat, doch über 80% zum Zeitpunkt der Tat in einem Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen. Arbeitslosigkeit als unmittelbare Motivation für rechtsextremistische Straftaten ist damit kaum relevant.

2. Extremistische Bestrebungen von Links

Nicht nur rechtsextreme, auch linksextreme Organisationen sind eine Bedrohung für unsre politisches System. Leider wird diese Gefahr zu oft unterschätzt. Autonome, Straßenschlachten, Zerstörung und Attentaten sind keine Seltenheit, werden aber im Vergleich zu rechtsextremen Gewalttaten von der Öffentlichkeit als „relativ gefahrlos" abgetan. Mit dem Zusammenbruch des Ostblocks kam es bei den Linksextremisten in Deutschland zu keiner entsprechenden Kurskorrektur. Im Gegenteil: mit einigen Flügeln bzw. Arbeitsgruppen der PDS (Marxistisches Forum, Kommunistische Plattform) wurde linkes Gedankengut sogar „hoffähig". Das alte Feindbild wurde wiederentdeckt: der freiheitliche Rechtsstaat, von ihnen verunglimpft als „faschistisches, rassistisches und imperialistisches System". Unverändert im Kern streben sie nach wie vor eine gewaltsame Umwälzung unserer Gesellschaftsordnung an. Bundesweit werden derzeit etwa 34200 Personen dem linksextremen Spektrum zugerechnet, in Sachsen etwa 790 Personen.

 

2.1. Ideologische Wurzeln und Organisationsstruktur des Linksextremismus

Zum ideologischen Konzept der Parteien und Vereinigungen marxistisch-leninistischer Bestrebungen gehören vor allem orthodox-kommunistische Denkansätze wie z.B. die These vom Klassenkampf und von der Diktatur des Proletariats. Das Ziel der Linksextremen Parteien und Zusammenschlüsse ist eine sozialistisch-kommunistische Gesellschaftsordnung. Deshalb soll die freiheitlich-demokratische Grundordnung auf revolutionärem Weg „überwunden", d.h. beseitigt, werden. Zu den Gruppierungen mit marxistisch-leninistischen Bestrebungen zählen u.a. die Kommunistische Partei Deutschlands Ost (KPD Ost) mit bundesweit 200 Mitgliedern, die Marxistisch-leninistische Partei Deutschlands (MLPD) mit bundesweit 2000 Mitgliedern, die Kommunistische Plattform der PDS mit bundesweit 2000 Mitgliedern, das Marxistische Forum der PDS und die Arbeitsgemeinschaft Junge GenossInnen in und bei der PDS (alle vom Verfassungsschutz beobachtet).

Neben diesen Gruppierungen spielen Linksextremistische Autonome keine zu unterschätzende Rolle. Bundesweit sind dem Verfassungsschutz 6000, sachsenweit 450 Autonome bekannt. Sie besitzen keine geschlossene Ideologie und kein einheitliches ideologisches oder strategisches Konzept. Ihr politisches Selbstverständnis besteht in der Schaffung „herrschaftsfreier Räume". Darunter verstehen sie eine selbstbestimmte Lebensweise ohne Bevormundung durch jede Staatsform.

Der Linksextremistische Terrorismus spielt in Sachsen keine Rolle. Bundesweit sind zwei Gruppierungen zu beobachten: der Antiimperialistische Widerstand, welche die RAF-Konzepte aus den 70er und 80er Jahren der BRD favorisieren und die Revolutionäre Zelle/Rote Zara. Hier wollen Frauengruppen das bestehende Staats- und Gesellschaftssystem auf sozialrevolutionärem Weg überwinden.

 

3. Maßnahmen und Initiativen zur Bekämpfung extremistischer Gewalt

3.1. Die Möglichkeit des Parteiverbots

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes der BRD entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Antrag über das Verbot einer Partei. Den Antrag können der Deutsch Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen; wenn es sich um eine Landespartei handelt, ist auch die jeweilige Landesregierung antragsberechtigt. Die Hürde für ein Verbot einer Partei durch das Bundesverfassungsgericht ist hoch: Das Bundesverfassungsgericht ist der Auffassung, daß eine Partei nicht schon dann verfassungswidrig sei, wenn sie die obersten Prinzipien einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung 0nicht anerkenne (Art. 21 Abs. 2 GG). Vielmehr müsse eine „aktive kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung" hinzukommen.

Bisherige Parteiverbote auf Bundesebene sind u.a. die folgenden: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die linksextreme Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). 1995 wurde die nur als Verein registrierte rechtsextreme Freiheitliche Arbeiterpartei (FAP) und die Nationale Liste vom Bundesinnenminister verboten, da diese nicht unter das Parteiprivileg fielen und daher als Vereinigung durch die Exekutive verboten werden durften. Gleiches galt für die 1992 verbotene Nationalsozialistische Front.

Ein Parteiverbot ist sicherlich kein Allheilmittel. Aber gleich von Anfang an dagegen zu sein, verkennt auch die von einem Nachdenken darüber ausgehende Wirkung und die Signale. Zumal in diesem Zusammenhang auch darüber nachzudenken ist, daß rechtsextreme Parteien wie andere Parteien auch das Parteiprivileg des Grundgesetzes mit steuerlichem Spenden- und Beitragsabzug, Kundgebungs- und Versammlungsrechten, Wahlkampfkostenerstattungen, Kandidatenfreistellungen etc. genießen.

Gegen ein Parteiverbot spricht allerdings die Tatsache, daß sich nach den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder die Mitglieder verbotener Parteien und Organisationen in neuen Organisationsstrukturen wiederfinden, wie z.B. Rechtsextremisten in den sogenannten Kammeradschaften. Ein Verbot der NPD beispielsweise würde im Zweifel eine Konzentration der „Rechtsaußen-Kräfte" bei den Republikanern oder der DVU nach sich ziehen.

 

3.2. Verfassungsschutz

Die Demokratie hat Feinde, die unsere gesellschaftliche Grundordnung beseitigen wollen. Die Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Informationen über extremistische und sicherheitsgefährdende Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sind die Landesämter für Verfassungsschutz unterstellt. Landesämter gibt es in allen Bundesländern, außer in Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsenanhalt (in beiden Bundesländern ist die PDS in die Landesregierung integriert) und im Saarland.

Den Aktivitäten von Extremisten und ihrer Gewaltbereitschaft muß noch breitere Aufmerksamkeit geschenkt werden – dem Verfassungsschutz muß daher eine tragende Rolle zukommen. Die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden müssen der Polizei und der Justiz zugänglich sein. Die Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit der Polizei und den Justizbehörden ist daher gesetzlich auf einen erweiterte Grundlage zu stellen. Auch eine Datei über bekannte Gewalttäter kann hierbei hilfreich sein.

 

3.3. „Gesetz zum Schutz der Bürgerfreiheit"

Die Landesregierung Sachsen schlägt eine Änderung des Zivilrechtes vor. Ein „Gesetz zum Schutz der Bürgerfreiheit" soll einen Beitrag zum Kampf gegen den Rechtsextremismus leisten. Die Bekämpfung des Extremismus ist eine Aufgabe der Bürger und ihrer Einrichtungen selbst und nicht nur Aufgabe von Staat, Politik und Polizei. Den Bürgern, die sich gegen extremistische Gewalt engagieren, bleibt oft nur ein bloßer Protest, es fehlt ihnen an wirksamen Instrumenten. Ein „Gesetz zum Schutz der Bürgerfreiheit" sollte unter anderem zivilrechtliche Ansprüche gegen Akteure und ihre Förderer, die gesetzliche Anerkennung eines Immaterialschadens, einen Haftungsdurchgriff bei Schadensersatzansprüchen sowie die Zulassung einer Verbandsklage zur Abwehr von Gewalt und Gewaltandrohungen vorsehen.

 

3.4. Prävention im Schulbereich

Im Mittelpunkt der repressiven und präventiven Bekämpfungs- und Zurückdrängungsmaßnahmen stehen als Zielgruppe Jugendliche und Heranwachsende, da der überwiegende Teil extremistischer Straftäter dieser Altersgruppe angehört. Das Ziel besteht darin, daß sich Jugendliche von extremistischen Gewalttaten distanzieren und damit auch nicht zu Mitläufern werden.

Extremistische Einstellungen bilden sich in einem Prozeß heraus, der durchaus beeinflußbar ist. Mit dieser Zielsetzung geht ein Großteil der fast 400 in der sächsischen Polizei für Präventionsmaßnahmen eingesetzten Beamten an Schulen und Kindereinrichtungen, hält Vorträge und führt Diskussionen bereits in den untersten Klassenstufen.

3.5. „Sonderkommission Rechtsextremismus" im Freistaat Sachsen

Bereits 1991 wurde die „Sonderkommission Rechtsextremismus" im Landeskriminalamt des Freistaates Sachsen eingerichtet. Konsequente Strafverfolgung und schnelle Aufklärung, Verunsicherung der rechten Szene durch einen permanent hohen Verfolgungsdruck und ständige Präsenz an Schwerpunkten sind ihre vorrangigen Aufgaben. Die Aufklärungsquote von Gewaltdelikten und Straftaten mit rechtsextremistischen Hintergrund ist mit etwa 90% überdurchschnittlich hoch. Der Stamm der „Soko Rex" besteht aus ca. 30 Beamten, wobei diese Zahl kurzfristig aufgestockt werden kann.

In Ergänzung zur „Sonderkommission Rechtsextremismus" werden vorwiegend zur präventiven Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt- und Straftaten seit 1997 „Mobile Einsatz- und Fahndungsgruppen" (MEFG) eingesetzt.

 

3.6. Kontrolle der neuen Medien

Allgemein ist festzustellen, das die extremistischen Szenen Informationen und Propaganda zunehmend über die neuen Medien, insbesondere das Internet verbreitet, unter Ausnutzung des Wissens, daß diese Medien nur schwer zu kontrollieren sind und sich gerade bei der Jugend zunehmender Beliebtheit erfreuen. Um ein bundesweit einheitliches Vorgehen zu sichern, Parallelmaßnahmen zu verhindern und Kräfte und Mittel konzentriert einzusetzen hat die Innenministerkonferenz bereits 1998 festgelegt, daß bundesweit die Internetkontrolle durch das Bundeskriminalamt erfolgt. Zur Erhöhung der Überwachungsdichte wird das LKA Sachsen allerdings künftig fall- und einsatzbezogen Internetrecherchen im Umfang ausdehnen.

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