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Kernsätze zur Fraktionslinie zum Staatshaushalt 2001/2002 und zum Finanzausgleichsgesetz 2001/2002


 

 
CDU-Fraktion
des
Sächsischen Landtages

18.11.2000

Kernsätze zur Fraktionslinie zum Staatshaushalt 2001/2002 und zum Finanzausgleichsgesetz 2001/2002



1. Finanzausgleichsgesetz 2001/2002

Der im Einvernehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitete Regierungsentwurf wird bei geringfügigen Änderungen mitgetragen. Wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen FAG sind:

Die allgemeine Finanzausgleichsmasse entwickelt sich wie folgt:

2000: 6 Mrd. 144 Mio. DM
2001: 6 Mrd. 258 Mio. DM (+113 Mio. DM)
2002: 6 Mrd. 421 Mio. DM (+163 Mio. DM)

Die Finanzausgleichsmasse wird ab dem Jahr 2001 dauerhaft um 28 Mio. DM aufgestockt, um die Mehrbelastungen aus dem Sparpaket der Bundesregierung, der Unternehmenssteuerreform und der Beteiligung an den Lasten des Unterhaltsvorschusses auszugleichen.

Die investiven Schlüsselzuweisungen werden ab dem kommenden Jahr um jährlich 125 Mio. DM angehoben und sinken im Jahr 2005 voraussichtlich wieder auf das Niveau des Jahres 2000. Dadurch kann eine abrupte Anpassungsmaßnahme (Auslaufen des Solidarpaktes) bei veränderten allgemeinen Zuweisungen verhindert werden. Des weiteren wird dadurch die Komplementärfinanzierungsfähigkeit der Kommunen in den kommenden Jahren verbessert.

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung des Aufgabenumfangs und der Ausgabenentwicklung in einem vierjährigen Rhythmus, erstmals ab dem Jahre 2003 vor. Dies gilt sowohl für die Anwendung der beiden Gleichmäßigkeitsgrundsätze als auch für Höhe des Sockelbetrages für übertragene Aufgaben. 

Freiwillige Kreis- und Gebietszusammenschlüsse mit dem Ziel der Herausbildung effizienter Gebiets- und Verwaltungsstrukturen auf kommunaler Ebene können aus dem FAG gefördert werden.

Einführung eines Sonderprogramms "Schulhausbau" in Höhe von 100 Mio. DM in 2001 und 200 Mio. DM im Jahr 2002 mit hälftiger Finanzierung aus dem FAG.

Änderung des Volumens des Schwarzdeckenprogramms auf je 100 Mio. DM in 2001 und 2002 mit hälftiger Finanzierung aus dem FAG.

Der CDU-Änderungsantrag sieht die Erweiterung der Fördertatbestände der Bedarfszuweisungen um den Aufbau eines kommunalen Datennetzes vor. Weiterhin soll die Berufung der kommunalen Vertreter des FAG-Beirates künftig auf Vorschlag und nicht wie bisher nach Anhörung der kommunalen Seite erfolgen. In einem Entschließungsantrag soll die kontinuierliche und strukturelle Anpassung und Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs sowie die verstärkte Förderpauschalierung und Standardreduzierung als Forderung der CDU-Fraktion dokumentiert werden.

2. Staatshaushalt 2001/2002

Übersicht über die wesentlichen Änderungen in den Einzelplänen des Haushaltsentwurfs

einzelplanübergreifende Regelungen

Auf der Grundlage des Fraktionsvorstands und Fraktionsbeschlusses vom 11. Oktober 2000 zur Funktionalreform werden die Ergebnisse des Stands der regierungsinternen Diskussion zur Funktionalreformgesetzgebung nicht vorab in den Stellenplänen der Einzelpläne des Haushaltsentwurf aufgenommen. Die in der Ergänzungsvorlage enthaltene Aufteilung wird rückgängig gemacht und statt dessen eine globale Regelung im Einzelplan 15 vorgenommen. Damit wird dem Selbstverständnis des Gesetzgebers mit Blick auf die noch ausstehende Funktionalreformgesetzgebung Rechnung getragen.

Die in fast allen Einzelplänen enthaltenen Titel des EU-Programms Interreg III A werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Eine Inanspruchnahme bedarf jedoch der Zustimmung des jeweiligen Ressorts. 

Einzelplan 01 - Sächsischer Landtag

Die Aufwendungen für Mitarbeiter der Mitglieder des Sächsischen Landtages werden im Jahr 2001 um 362 TDM, im Jahr 2002 587 TDM erhöht. Die Fraktionszuschüsse sollen auf Antrag der PDS um je 545 TDM pro Jahr steigen.

Einzelplan 02 - Sächsische Staatskanzlei

Die Förderung von Frauen im ländlichen Raum wird um je 500 TDM auf jährlich 2 Mio. DM aufgestockt. Sämtliche Förderprogramme aus dem Bereich Gleichstellung werden in einem Deckungskreis zusammengefasst (Volumen: ca. 4 Mio. DM jährlich).

Einzelplan 03 - Sächsisches Staatsministerium des Innern

Im Bereich Landesentwicklung wird das Landesprogramm zur Flächenrevitalisierung (Brachen) aufgrund eines entsprechenden EU-Programms gestrichen (2001: -606 TDM, 2002: -500 TDM). Die Zuschüsse zur Eingliederung von Spätaussiedlern werden im Jahr 2001 um 750 TDM und im Jahr 2002 um 610 TDM erhöht, so dass das bisherige Niveau der Förderung von 1,5 Mio. DM jährlich beibehalten werden kann.

Im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus wird durch Haushaltsvermerke ermöglicht, dass in den Vorjahren bewilligte, aber aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch genommene Mittel für neue Projekte eingesetzt werden können, sei es zugunsten der Eigentumsförderung, der Sanierung von Wohnungen, des Abrissen nicht mehr benötigter Wohnungen auf der Grundlage städtebaulicher Konzepte oder des Denkmalschutzes. Dies ist angesichts des dramatischen Rückgangs der Bundesmittel in diesem Bereich besonders wichtig. 

Einzelplan 04 - Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

keine Änderungen

Einzelplan 05 - Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Die Zuschüsse für die Volkshochschulen (Weiterbildung) werden pro Jahr um 2 Mio. DM auf jährlich 8,6 Mio. DM erhöht. Damit wird eine Verstetigung der Förderung der Volkshochschulen auf bisherigem Niveau erreicht. 

Die Sportförderung über den Landessportbund wird von jährlich 26 Mio. DM auf jährlich 28 Mio. DM erhöht. Damit kann insbesondere im kommenden Jahr des Ehrenamtes trotz einer steigenden Anzahl jedem Übungsleiter die bisherige Pauschale in unveränderter Höhe weiter bezahlt werden. Im Gegenzug werden die Investitionszuschüsse für Sport- und Sportleiterschulen sowie für Sportinvestitionen der Gemeinden um je 1 Mio. DM gekürzt.

Die für die Schulhausbauförderung des SMK (außerhalb des FAG-Sonderprogramms) vorgesehenen jährlich 50 Mio. DM werden aufgeteilt in je 40 Mio. DM Schulhausbau von öffentlichen Schulen und je 10 Mio. DM Schulhausbau für freie Schulen.

Für die Heimatpflege werden jährlich 250 TDM bereitgestellt und damit das bisherige Förderniveau beigehalten.

Einzelplan 06 - Sächsisches Staatsministerium der Justiz

keine Änderungen

Einzelplan 07 - Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit

Die Mittel für den kommunalen Brückenbau werden um je 10 Mio. DM pro Jahr aufgestockt. Damit soll gezielt durch angepasste Förderkonditionen die Instandsetzung von Brücken im kommunalen Straßennetz vorangebracht werden. Die Zuschüsse für die berufliche Bildung in Höhe von rd. 167 Mio. DM im Jahr 2001 und 195 Mio. DM im Jahr 2002 werden als eigenständiger Titel ausgewiesen. Je 1 Mio. DM sollen hiervon zur Stärkung der Berufsakademie verwendet werden.

Bei den Zuschüssen für die verstärkte Förderung bei ABM und weiteren arbeitspolitischen Maßnahmen in Höhe von je 50 Mio. DM wird durch eine Ergänzung der Erläuterung sichergestellt, dass die durch die Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung gestellten Mittel in vollem Umfang abgerufen und für die Arbeitsmarktförderung verwandt werden können. 

Das TAURIS-Projekt für Langzeitarbeitslose wird in seiner Verwendungsbreite um Umweltprojekte ergänzt. Damit soll der Wiedereinstieg in das Erwerbsleben erleichtert werden. 

Der Zuschuss an die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. wird um je 300 TDM auf 4,3 Mio. DM in Anlehnung an den Ansatz 2000 erhöht.

Des weiteren wurden geringfügige haushaltsneutrale Umschichtungen sowie eine Qualifizierung von Haushaltssperren eingefügt. Die Haushaltsansätze dürfen in diesen Fällen nur mit Einwilligung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen im Benehmen mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Technologie und Tourismus ausgezahlt werden.

Einzelplan 08 - Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie

Die Förderung von Kindertagesstätten wird gegenüber dem Regierungsentwurf im Jahr 2001 um 40 Mio. DM auf 415 Mio. DM und im Jahr 2002 um 41 Mio. DM auf 430 Mio. DM aufgestockt. Gegenüber der bisherigen Förderung erfolgt damit eine jährliche Absenkung von ca. 30 Mio. DM. Diese wird durch eine Reduzierung des Personalkostenzuschusses des Freistaates von derzeit 52 Prozent auf 48,5 Prozent umgesetzt. Gleichzeitig wird das Kindertagesstättengesetz bis 30. September 2001 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt wird ein neues Kindertagesstättengesetz beschlossen, dass die Pauschalierung der Landeszuschüsse und eine weitgehende Deregulierung bisheriger Vorschriften einführt. Die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes werden in einem Entschließungsantrag zum Haushalt festgeschrieben.

Neuaufgelegt wird ein Sanierungs- und Modernisierungsprogramm für Kindertagesstätten in Höhe von 20 Mio. DM jährlich sowohl für kommunale Kindertagesstätten als auch Kindertagesstätten in freier Trägerschaft.

Die Ausgaben für das Landeserziehungsgeld werden gegenüber dem Regierungsentwurf im Jahr 2001 um 4 Mio. DM auf 105,8 Mio. DM reduziert und im Jahr 2002 um 6,4 Mio. DM auf 73,5 Mio. DM angehoben. Künftig wird das Landeserziehungsgeld für 9 Monate á 400 DM bezahlt, kinderreiche Familien, Lehrlinge und Studierende erhalten 9 Monate á 600 DM. Die Einkommensgrenzen werden entsprechend dem Bundeserziehungsgeldgesetz angehoben. Die zulässige Teilzeitbeschäftigung wird von 19 auf 30 Stunden analog der Bundesregelung ausgestaltet.

Die Pauschalförderung nach § 11 Abs. 3 Sächsisches Krankenhausgesetz bleibt auf unveränderten Niveau erhalten. Das bedeutet eine Erhöhung des Regierungsentwurfes um jährlich 23,7 Mio. DM auf 78 Mio. DM pro Jahr.

Die Aktion 55 wird mit 10 Mio. DM weitergeführt. Die Änderung ist bereits in die Ergänzungsvorlage der Staatsregierung eingearbeitet.

Die Maßnahmen für Schwerstbehinderte zur Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben werden um je 1 Mio. DM auf 17,9 Mio. DM im Jahr 2001 und 18,7 Mio. DM im Jahr 2002 aufgestockt. Gehörlose erhalten danach statt 175 DM 200 DM Nachteilsausgleich. Andere Personengruppen erhalten beim Zusammentreffen mehrerer Ansprüche die Summe der Einzelleistungen. Bisher wurde nur die jeweils höchste Einzelleistung bezahlt. 

Im Bereich der Jugendhilfe werden haushaltsneutrale Umschichtungen vorgenommen.

Einzelplan 09 - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Für den Hochwasserschutz bei Gewässern I. Ordnung werden im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2000 13 Mio. DM zur Verfügung gestellt, so dass eine Einrichtung eines entsprechenden Programms für die Folgejahre entfallen kann.

Die Förderprogramme der Bereiche Landwirtschaft und Umwelt werden durch umfassende Deckungsvermerke künftig noch stärker miteinander verzahnt. Dadurch soll eine erhöhte Flexibilität bei der Programmabwicklung gewährleistet werden. 

Im Bereich Umwelt wird eine neue Titelgruppe "Umweltallianz" geschaffen und mit ca. 1 Mio. DM jährlich dotiert. 

Im Bereich der Forstverwaltung erfolgen haushaltsneutrale Umschichtungen. Im wesentlichen werden durch vorzeitigen Personalabbau freiwerdende Personalausgaben in Höhe von gut 3 Mio. DM jährlich für andere Bereiche der Forstwirtschaft bzw. zur Deckung von Ansätzen der neu eingerichteten Titelgruppe "Umweltallianz" verwendet.

Einzelplan 11- Sächsischer Rechnungshof

Einführung eines ku-Vermerks für die Stellenhebung des Vizepräsidenten zur Wahrung des Abstandsgebotes. Der Vollzug wird an die Umsetzung der Strukturreform (Verschlankung der Führungsebene von 6 auf 4 Abteilungen) gekoppelt.

Einzelplan 12 - Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Die Ansätze für die Berufsakademie Sachsen werden im Jahr 2001 um 2 Mio. DM und im Jahr 2002 um 4 Mio. DM angehoben. Je 1 Mio. DM werden aus dem Einzelplan 07 hierzu bereitgestellt. Damit sollen die Studienakademien weitere Studiengänge anbieten, mehr Studenten aufnehmen und ihre Ausstattung deutlich verbessern. Die CDU-Fraktion würdigt die hohe praxisrelevante Ausbildung der Berufsakademie und deren Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Sachsen.

Die Musikschulförderung erfolgt weiterhin außerhalb der Kulturräume auf gleichbleibendem Niveau (4,7 Mio. DM). Ab dem Jahr 2002 werden auch die ehemaligen Landesmusikschulen in Höhe von 5,2 Mio. DM aus dem Einzelplan des SMWK (bisher SMK) gefördert.

Anstelle der im Regierungsentwurf vorgesehenen Musikschulförderung wird das Sonderprogramm Kulturbauten innerhalb der Kulturräume weitergeführt, die Haushaltsansätze betragen im Jahr 2001 4,7 Mio. DM und im Jahr 2002 10 Mio. DM. 

Bei der Stiftung sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft wird eine zusätzliche Stelle zur Betreuung der Gedenkstätte Bautzner Straße, Dresden ausgebracht. 

Einzelplan 14 - Staatliche Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung

Die Ansätze für kleine Baumaßnahmen bei der TU Dresden werden im Jahr 2001 um 4,2 Mio. DM und im Jahr 2002 um 4,9 Mio. DM angehoben. Damit wird ein Ausgleich für den reduzierten Mittelansatz im Rahmen des Modellversuches Globalhaushalt geschaffen. In gleicher Höhe wird der Globalansatz für den Staatlichen Hochbau abgesenkt. 

Die nutzerneutralen Baumaßnahmen im Kapitel 1403 (Bereich Landwirtschaft) werden entsperrt.

Einzelplan 15 - Allgemeine Finanzverwaltung

Im Einzelplan 15 erfolgt die zentrale Ausweisung der Personalabbaukonzeption der Staatsregierung zur Vermeidung einer Präjudizierung der Ergebnisse der Verwaltungs- und Funktionalreform.

Der nach der Umschichtung in die Kulturräume verbleibende Teil des Kulturbautenprogramms wird im Jahr 2001 im Einzelplan 15 in Höhe von 2,255 TDM ausgewiesen.
 
 

Insgesamt hat die Fraktion damit Mehrforderungen in Höhe von 90 Mio. DM im Jahr 2001 und 100 Mio. DM im Jahr 2002 erhoben. Der Arbeitskreis "Haushalt und Finanzen" ist beauftragt, bis zum 15. November unter Berücksichtigung der Steuerschätzung entsprechende Deckungsvorschläge vorzulegen. Insgesamt entspricht der Haushaltsentwurf den Prioritäten, die die CDU-Fraktion bereits seit Jahren gesetzt hat: Schulen, Forschung und Hochschulen, Ausbau der Basisinfrastruktur, angemessene soziale Leistungen, Gewährleistung der Inneren Sicherheit sowie eine funktionsfähige schlanke öffentliche Verwaltung. Mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2001/2002 kommt der Aufbau unseres Freistaates wieder ein gutes Stück voran.

   

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