CDU-Fraktion
des
Sächsischen Landtages
18.11.2000
Kernsätze zur Fraktionslinie zum
Staatshaushalt 2001/2002 und zum Finanzausgleichsgesetz 2001/2002
1. Finanzausgleichsgesetz 2001/2002
Der im Einvernehmen mit den
kommunalen Spitzenverbänden erarbeitete Regierungsentwurf wird bei geringfügigen
Änderungen mitgetragen. Wesentliche Änderungen gegenüber dem bisherigen FAG sind:
Die allgemeine
Finanzausgleichsmasse entwickelt sich wie folgt:
2000: 6 Mrd. 144 Mio. DM
2001: 6 Mrd. 258 Mio. DM (+113 Mio. DM)
2002: 6 Mrd. 421 Mio. DM (+163 Mio. DM)
Die Finanzausgleichsmasse wird ab dem Jahr 2001
dauerhaft um 28 Mio. DM aufgestockt, um die Mehrbelastungen aus dem Sparpaket der
Bundesregierung, der Unternehmenssteuerreform und der Beteiligung an den Lasten des
Unterhaltsvorschusses auszugleichen.
Die investiven Schlüsselzuweisungen werden ab dem
kommenden Jahr um jährlich 125 Mio. DM angehoben und sinken im Jahr 2005 voraussichtlich
wieder auf das Niveau des Jahres 2000. Dadurch kann eine abrupte Anpassungsmaßnahme
(Auslaufen des Solidarpaktes) bei veränderten allgemeinen Zuweisungen verhindert werden.
Des weiteren wird dadurch die Komplementärfinanzierungsfähigkeit der Kommunen in den
kommenden Jahren verbessert.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung eines
Verfahrens zur regelmäßigen Überprüfung des Aufgabenumfangs und der
Ausgabenentwicklung in einem vierjährigen Rhythmus, erstmals ab dem Jahre 2003 vor. Dies
gilt sowohl für die Anwendung der beiden Gleichmäßigkeitsgrundsätze als auch für
Höhe des Sockelbetrages für übertragene Aufgaben.
Freiwillige Kreis- und Gebietszusammenschlüsse
mit dem Ziel der Herausbildung effizienter Gebiets- und Verwaltungsstrukturen auf
kommunaler Ebene können aus dem FAG gefördert werden.
Einführung eines Sonderprogramms
"Schulhausbau" in Höhe von 100 Mio. DM in 2001 und 200 Mio. DM im Jahr 2002 mit
hälftiger Finanzierung aus dem FAG.
Änderung des Volumens des Schwarzdeckenprogramms
auf je 100 Mio. DM in 2001 und 2002 mit hälftiger Finanzierung aus dem FAG.
Der CDU-Änderungsantrag sieht die Erweiterung der
Fördertatbestände der Bedarfszuweisungen um den Aufbau eines kommunalen Datennetzes vor.
Weiterhin soll die Berufung der kommunalen Vertreter des FAG-Beirates künftig auf
Vorschlag und nicht wie bisher nach Anhörung der kommunalen Seite erfolgen. In einem
Entschließungsantrag soll die kontinuierliche und strukturelle Anpassung und
Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs sowie die verstärkte
Förderpauschalierung und Standardreduzierung als Forderung der CDU-Fraktion dokumentiert
werden.
2. Staatshaushalt 2001/2002
Übersicht über die wesentlichen Änderungen in
den Einzelplänen des Haushaltsentwurfs
einzelplanübergreifende Regelungen
Auf der Grundlage des
Fraktionsvorstands und Fraktionsbeschlusses vom 11. Oktober 2000 zur Funktionalreform
werden die Ergebnisse des Stands der regierungsinternen Diskussion zur
Funktionalreformgesetzgebung nicht vorab in den Stellenplänen der Einzelpläne des
Haushaltsentwurf aufgenommen. Die in der Ergänzungsvorlage enthaltene Aufteilung wird
rückgängig gemacht und statt dessen eine globale Regelung im Einzelplan 15 vorgenommen.
Damit wird dem Selbstverständnis des Gesetzgebers mit Blick auf die noch ausstehende
Funktionalreformgesetzgebung Rechnung getragen.
Die in fast allen Einzelplänen enthaltenen Titel des
EU-Programms Interreg III A werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Eine
Inanspruchnahme bedarf jedoch der Zustimmung des jeweiligen Ressorts.
Einzelplan 01 - Sächsischer Landtag
Die Aufwendungen für Mitarbeiter der Mitglieder
des Sächsischen Landtages werden im Jahr 2001 um 362 TDM, im Jahr 2002 587 TDM erhöht.
Die Fraktionszuschüsse sollen auf Antrag der PDS um je 545 TDM pro Jahr steigen.
Einzelplan 02 - Sächsische Staatskanzlei
Die Förderung von Frauen im ländlichen Raum wird
um je 500 TDM auf jährlich 2 Mio. DM aufgestockt. Sämtliche Förderprogramme aus dem
Bereich Gleichstellung werden in einem Deckungskreis zusammengefasst (Volumen: ca. 4 Mio.
DM jährlich).
Einzelplan 03 - Sächsisches Staatsministerium des
Innern
Im Bereich Landesentwicklung wird
das Landesprogramm zur Flächenrevitalisierung (Brachen) aufgrund eines entsprechenden
EU-Programms gestrichen (2001: -606 TDM, 2002: -500 TDM). Die Zuschüsse zur Eingliederung
von Spätaussiedlern werden im Jahr 2001 um 750 TDM und im Jahr 2002 um 610 TDM erhöht,
so dass das bisherige Niveau der Förderung von 1,5 Mio. DM jährlich beibehalten werden
kann.
Im Bereich des Wohnungs- und Städtebaus wird durch
Haushaltsvermerke ermöglicht, dass in den Vorjahren bewilligte, aber aus verschiedenen
Gründen nicht in Anspruch genommene Mittel für neue Projekte eingesetzt werden können,
sei es zugunsten der Eigentumsförderung, der Sanierung von Wohnungen, des Abrissen nicht
mehr benötigter Wohnungen auf der Grundlage städtebaulicher Konzepte oder des
Denkmalschutzes. Dies ist angesichts des dramatischen Rückgangs der Bundesmittel in
diesem Bereich besonders wichtig.
Einzelplan 04 - Sächsisches Staatsministerium der
Finanzen
keine Änderungen
Einzelplan 05 - Sächsisches Staatsministerium für
Kultus
Die Zuschüsse für die
Volkshochschulen (Weiterbildung) werden pro Jahr um 2 Mio. DM auf jährlich 8,6 Mio. DM
erhöht. Damit wird eine Verstetigung der Förderung der Volkshochschulen auf bisherigem
Niveau erreicht.
Die Sportförderung über den Landessportbund wird
von jährlich 26 Mio. DM auf jährlich 28 Mio. DM erhöht. Damit kann insbesondere im
kommenden Jahr des Ehrenamtes trotz einer steigenden Anzahl jedem Übungsleiter die
bisherige Pauschale in unveränderter Höhe weiter bezahlt werden. Im Gegenzug werden die
Investitionszuschüsse für Sport- und Sportleiterschulen sowie für Sportinvestitionen
der Gemeinden um je 1 Mio. DM gekürzt.
Die für die Schulhausbauförderung des SMK
(außerhalb des FAG-Sonderprogramms) vorgesehenen jährlich 50 Mio. DM werden aufgeteilt
in je 40 Mio. DM Schulhausbau von öffentlichen Schulen und je 10 Mio. DM Schulhausbau
für freie Schulen.
Für die Heimatpflege werden jährlich 250 TDM
bereitgestellt und damit das bisherige Förderniveau beigehalten.
Einzelplan 06 - Sächsisches Staatsministerium der
Justiz
keine Änderungen
Einzelplan 07 - Sächsisches Staatsministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Die Mittel für den kommunalen
Brückenbau werden um je 10 Mio. DM pro Jahr aufgestockt. Damit soll gezielt durch
angepasste Förderkonditionen die Instandsetzung von Brücken im kommunalen Straßennetz
vorangebracht werden. Die Zuschüsse für die berufliche Bildung in Höhe von rd. 167 Mio.
DM im Jahr 2001 und 195 Mio. DM im Jahr 2002 werden als eigenständiger Titel ausgewiesen.
Je 1 Mio. DM sollen hiervon zur Stärkung der Berufsakademie verwendet werden.
Bei den Zuschüssen für die verstärkte
Förderung bei ABM und weiteren arbeitspolitischen Maßnahmen in Höhe von je 50 Mio. DM
wird durch eine Ergänzung der Erläuterung sichergestellt, dass die durch die
Bundesanstalt für Arbeit zur Verfügung gestellten Mittel in vollem Umfang abgerufen und
für die Arbeitsmarktförderung verwandt werden können.
Das TAURIS-Projekt für Langzeitarbeitslose wird
in seiner Verwendungsbreite um Umweltprojekte ergänzt. Damit soll der Wiedereinstieg in
das Erwerbsleben erleichtert werden.
Der Zuschuss an die Verbraucherzentrale Sachsen
e.V. wird um je 300 TDM auf 4,3 Mio. DM in Anlehnung an den Ansatz 2000 erhöht.
Des weiteren wurden geringfügige haushaltsneutrale
Umschichtungen sowie eine Qualifizierung von Haushaltssperren eingefügt. Die
Haushaltsansätze dürfen in diesen Fällen nur mit Einwilligung des Ausschusses für
Haushalt und Finanzen im Benehmen mit dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Technologie
und Tourismus ausgezahlt werden.
Einzelplan 08 - Sächsisches Staatsministerium für
Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
Die Förderung von
Kindertagesstätten wird gegenüber dem Regierungsentwurf im Jahr 2001 um 40 Mio. DM auf
415 Mio. DM und im Jahr 2002 um 41 Mio. DM auf 430 Mio. DM aufgestockt. Gegenüber der
bisherigen Förderung erfolgt damit eine jährliche Absenkung von ca. 30 Mio. DM. Diese
wird durch eine Reduzierung des Personalkostenzuschusses des Freistaates von derzeit 52
Prozent auf 48,5 Prozent umgesetzt. Gleichzeitig wird das Kindertagesstättengesetz bis
30. September 2001 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt wird ein neues
Kindertagesstättengesetz beschlossen, dass die Pauschalierung der Landeszuschüsse und
eine weitgehende Deregulierung bisheriger Vorschriften einführt. Die wesentlichen Inhalte
des neuen Gesetzes werden in einem Entschließungsantrag zum Haushalt festgeschrieben.
Neuaufgelegt wird ein Sanierungs- und
Modernisierungsprogramm für Kindertagesstätten in Höhe von 20 Mio. DM jährlich sowohl
für kommunale Kindertagesstätten als auch Kindertagesstätten in freier Trägerschaft.
Die Ausgaben für das Landeserziehungsgeld werden
gegenüber dem Regierungsentwurf im Jahr 2001 um 4 Mio. DM auf 105,8 Mio. DM reduziert und
im Jahr 2002 um 6,4 Mio. DM auf 73,5 Mio. DM angehoben. Künftig wird das
Landeserziehungsgeld für 9 Monate á 400 DM bezahlt, kinderreiche Familien, Lehrlinge und
Studierende erhalten 9 Monate á 600 DM. Die Einkommensgrenzen werden entsprechend dem
Bundeserziehungsgeldgesetz angehoben. Die zulässige Teilzeitbeschäftigung wird von 19
auf 30 Stunden analog der Bundesregelung ausgestaltet.
Die Pauschalförderung nach § 11 Abs. 3
Sächsisches Krankenhausgesetz bleibt auf unveränderten Niveau erhalten. Das bedeutet
eine Erhöhung des Regierungsentwurfes um jährlich 23,7 Mio. DM auf 78 Mio. DM pro Jahr.
Die Aktion 55 wird mit 10 Mio. DM weitergeführt.
Die Änderung ist bereits in die Ergänzungsvorlage der Staatsregierung eingearbeitet.
Die Maßnahmen für Schwerstbehinderte zur
Förderung der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben werden um je 1 Mio. DM auf 17,9 Mio.
DM im Jahr 2001 und 18,7 Mio. DM im Jahr 2002 aufgestockt. Gehörlose erhalten danach
statt 175 DM 200 DM Nachteilsausgleich. Andere Personengruppen erhalten beim
Zusammentreffen mehrerer Ansprüche die Summe der Einzelleistungen. Bisher wurde nur die
jeweils höchste Einzelleistung bezahlt.
Im Bereich der Jugendhilfe werden haushaltsneutrale
Umschichtungen vorgenommen.
Einzelplan 09 - Sächsisches Staatsministerium für
Umwelt und Landwirtschaft
Für den Hochwasserschutz bei
Gewässern I. Ordnung werden im Rahmen des Haushaltsvollzugs 2000 13 Mio. DM zur
Verfügung gestellt, so dass eine Einrichtung eines entsprechenden Programms für die
Folgejahre entfallen kann.
Die Förderprogramme der Bereiche Landwirtschaft
und Umwelt werden durch umfassende Deckungsvermerke künftig noch stärker miteinander
verzahnt. Dadurch soll eine erhöhte Flexibilität bei der Programmabwicklung
gewährleistet werden.
Im Bereich Umwelt wird eine neue Titelgruppe
"Umweltallianz" geschaffen und mit ca. 1 Mio. DM jährlich dotiert.
Im Bereich der Forstverwaltung erfolgen
haushaltsneutrale Umschichtungen. Im wesentlichen werden durch vorzeitigen Personalabbau
freiwerdende Personalausgaben in Höhe von gut 3 Mio. DM jährlich für andere Bereiche
der Forstwirtschaft bzw. zur Deckung von Ansätzen der neu eingerichteten Titelgruppe
"Umweltallianz" verwendet.
Einzelplan 11- Sächsischer Rechnungshof
Einführung eines ku-Vermerks für die
Stellenhebung des Vizepräsidenten zur Wahrung des Abstandsgebotes. Der Vollzug wird an
die Umsetzung der Strukturreform (Verschlankung der Führungsebene von 6 auf 4
Abteilungen) gekoppelt.
Einzelplan 12 - Sächsisches Staatsministerium für
Wissenschaft und Kunst
Die Ansätze für die
Berufsakademie Sachsen werden im Jahr 2001 um 2 Mio. DM und im Jahr 2002 um 4 Mio. DM
angehoben. Je 1 Mio. DM werden aus dem Einzelplan 07 hierzu bereitgestellt. Damit sollen
die Studienakademien weitere Studiengänge anbieten, mehr Studenten aufnehmen und ihre
Ausstattung deutlich verbessern. Die CDU-Fraktion würdigt die hohe praxisrelevante
Ausbildung der Berufsakademie und deren Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Sachsen.
Die Musikschulförderung erfolgt weiterhin
außerhalb der Kulturräume auf gleichbleibendem Niveau (4,7 Mio. DM). Ab dem Jahr 2002
werden auch die ehemaligen Landesmusikschulen in Höhe von 5,2 Mio. DM aus dem Einzelplan
des SMWK (bisher SMK) gefördert.
Anstelle der im Regierungsentwurf vorgesehenen
Musikschulförderung wird das Sonderprogramm Kulturbauten innerhalb der Kulturräume
weitergeführt, die Haushaltsansätze betragen im Jahr 2001 4,7 Mio. DM und im Jahr 2002
10 Mio. DM.
Bei der Stiftung sächsische Gedenkstätten zur
Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft wird eine zusätzliche Stelle zur
Betreuung der Gedenkstätte Bautzner Straße, Dresden ausgebracht.
Einzelplan 14 - Staatliche Hochbau- und
Liegenschaftsverwaltung
Die Ansätze für kleine
Baumaßnahmen bei der TU Dresden werden im Jahr 2001 um 4,2 Mio. DM und im Jahr 2002 um
4,9 Mio. DM angehoben. Damit wird ein Ausgleich für den reduzierten Mittelansatz im
Rahmen des Modellversuches Globalhaushalt geschaffen. In gleicher Höhe wird der
Globalansatz für den Staatlichen Hochbau abgesenkt.
Die nutzerneutralen Baumaßnahmen im Kapitel 1403
(Bereich Landwirtschaft) werden entsperrt.
Einzelplan 15 - Allgemeine Finanzverwaltung
Im Einzelplan 15 erfolgt die
zentrale Ausweisung der Personalabbaukonzeption der Staatsregierung zur Vermeidung einer
Präjudizierung der Ergebnisse der Verwaltungs- und Funktionalreform.
Der nach der Umschichtung in die Kulturräume
verbleibende Teil des Kulturbautenprogramms wird im Jahr 2001 im Einzelplan 15 in Höhe
von 2,255 TDM ausgewiesen.
Insgesamt hat die Fraktion damit Mehrforderungen in
Höhe von 90 Mio. DM im Jahr 2001 und 100 Mio. DM im Jahr 2002 erhoben. Der Arbeitskreis
"Haushalt und Finanzen" ist beauftragt, bis zum 15. November unter
Berücksichtigung der Steuerschätzung entsprechende Deckungsvorschläge vorzulegen.
Insgesamt entspricht der Haushaltsentwurf den Prioritäten, die die CDU-Fraktion bereits
seit Jahren gesetzt hat: Schulen, Forschung und Hochschulen, Ausbau der
Basisinfrastruktur, angemessene soziale Leistungen, Gewährleistung der Inneren Sicherheit
sowie eine funktionsfähige schlanke öffentliche Verwaltung. Mit der Verabschiedung des
Doppelhaushaltes 2001/2002 kommt der Aufbau unseres Freistaates wieder ein gutes Stück
voran. |