Regierungserklärung zu den Ereignissen in Sebnitz - gehalten auf der Plenarsitzung des Sächsischen Landtages am 15. Dezember 2000
Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf:
Es gilt das gesprochene Wort
Am 13. Juni 1997, einem Tag mit sonnig-warmem Badewetter,
an dem sich zeitweise ca. 100 Badende - mehrheitlich Kinder und Jugendliche - in dem
Becken befanden ... besuchten ca. 300 Badegäste das Schwimmbad, in dem alle Anlagen, also
Innen- und Außenbecken sowie die Sauna, in Betrieb waren.
Joseph Abdulla begab sich gemeinsam mit seiner Schwester
Diana Abdulla sowie mit zwei weiteren Freunden an jenem Tag gegen 14.23 Uhr in
dasDr.-Petzold-Bad.
Gemeinsam spielten die Kinder mit Wasserspritzpistolen in
dem flachenBereich des Beckens. Nach einer Weile entfernte sich Joseph Abdulla von den
übrigen Kindern und verließ das Becken, um von der Liegewiese seine dort abgelegte
Taucherbrille herbeizuholen. Nachdem er zurückgekehrt war, setzte Diana Abdulla im
flachen Wasser ihrem Bruder ihre eigene Taucherbrille auf und die Kinder begaben sich zu
einem Zeitpunkt, zu dem der "Strudel" nicht eingeschaltet war, zu der runden
Badeinsel im Becken. Gegen 14.50 Uhr bewegte sich Joseph Abdulla, der seine Taucherbrille
trug, mit einem aufgeblasenen Schwimmreifen, an dem er sich festhielt, gemeinsam mit einem
anderen Kind in Richtung zu dem flachen Bereich des Beckens. Dies war der letzte
Zeitpunkt, zu dem Diana Abdulla ihren Bruder lebend gesehen hat.
Das weitere Geschehen ist unklar. Fest steht lediglich,
dass der leblose Joseph Abdulla einige Minuten später von Badegästen aus dem tiefen
Bereich des Beckens gezogen wurde, auf dessen Grund er lag. Seine Taucherbrille trug er zu
diesem Zeitpunkt nicht mehr, der Schwimmreifen war verschwunden.
Eine als Badegast anwesende Frau versuchte gemeinsam mit
Diana Abdulla, den leblosen Joseph Abdulla zu reanimieren.
Der Rettungsdienst traf mehr als eine halbe Stunde nach
dem Unglück am Unglücksort ein.
Die ca. 60 Minuten andauernden Reanimierungsversuche des
Notarztes blieben erfolglos, so dass dieser am Nachmittag des 13. Juni 1997 gegen 16.30
Uhr nur noch den Tod des Joseph Abdulla feststellen konnte.
Als Folge des Todes ihres Sohnes, der durch die
Nachlässigkeit des Aufsichtspersonals des Schwimmbades verursacht wurde, erlitten die
Eltern einen schweren Schock.
Was ich Ihnen soeben vorgetragen habe, ist eine
Schilderung der Ereignisse um den Tod des kleinen Jungen Joseph Abdulla in Sebnitz am 13.
Juni 1997. Diese Schilderung eines "Unglücks" im Schwimmbad ist nicht meine
persönliche Version und auch nicht die Version der Staatsanwaltschaft. Es ist der
Sachverhalt - fast durchgängig wörtlich -, der von den Anwälten der Eltern des kleinen
Joseph in ihrer Zivilklage gegen die Stadt Sebnitz vorgetragen wurde, die sie am 13. April
1999 beim Landgericht Dresden einreichten.
Was ist damals im Schwimmbad von Sebnitz wirklich
geschehen? War es ein "Unglück", wie es 1999 die Anwälte vortrugen? Oder hat
sich alles ganz anders abgespielt?
Noch gibt es darauf keine abschließende Antwort der
ermittelnden Staatsanwaltschaft.
Was wir wissen, ist folgendes:
Nach dem Vorfall im Schwimmbad von Sebnitz am 13. Juni
1997 leitete die Staatsanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Pirna, zunächst ein
Todesermittlungsverfahren ein. Am 17. Juni 1997 wurde im Institut für Rechtsmedizin in
der Technischen Universität Dresden eine Obduktion vorgenommen. Ferner wurden zahlreiche
Zeugen - einige davon wiederholt - angehört sowie die erforderlichen Feststellungen zu
den Örtlichkeiten des Schwimmbads, den Sicherheitsbestimmungen und zu den für deren
Einhaltung Verantwortlichen getroffen.
Die vernommenen Zeugen konnten sich im Wesentlichen zum
Geschehen vor dem Tod des Kindes, zu seiner Auffindung und Bergung äußern, zu Berichten
über angebliche unmittelbare Geschehenszeugen - die nicht verifiziert werden konnten -
sowie zu Berichten über selbstbelastende Äußerungen zweier Zeugen nach der kirchlichen
Beisetzung .
Hinweise auf erwachsene oder strafmündige Täter hatten
sich nicht ergeben. Aufgrund der Aussagen zweier Zeugen, nach denen das Kind vor dem
Ertrinken selbst im Wasser tauchte, betrachtete es die Staatsanwaltschaft als am
wahrscheinlichsten, dass das Kind dabei ertrank. Als nicht ausgeschlossen erachtete die
Staatsanwaltschaft einen von einem anderen Zeugen geschilderten Geschehensablauf, der ein
"Hascherspiel" und ein gegenseitiges Tauchen zwischen dem Kind und größeren
Jungen beobachtet haben wollte. Hieraus und aus Hinweisen der Mutter des Kindes und ihres
Anwalts, die auf Rangeleien oder ein "Tauchen" oder "Tunken" durch
strafunmündige Kinder hinwiesen, ergaben sich jedoch keine Anhaltspunkte für strafbares
Handeln.
Bei der Anhörung der Schwester des kleinen Joseph am 11.
August 1997 wiesen die dabei anwesenden Eltern auf einen rechtsextremen Hintergrund des
angeblichen"Mordkomplotts" hin. Tatsachen dazu teilten sie auch auf Vorhalt
nicht mit. Auch die Schilderung der Tochter, die von der Mutter niedergeschrieben und bei
der Anhörung übergeben worden war, enthielt keine Hinweise auf Gewaltanwendung oder
einen rechtsextremen Hintergrund. Eine vertiefte Anhörung der Tochter, auch in
Anwesenheit der Eltern, ließ die Mutter nicht zu.
Am 26. August 1997 erhielt das Sächsische
Innenministerium von dritter Seite einen Hinweis, dass die Mutter des Jungen den
"Verdacht auf eine vorsätzliche Tötung aus fremdenfeindlichen und wirtschaftlichen
Gründen" geäußert habe.
Tatsachenangaben, aus denen sich die von der Mutter
behaupteten fremdenfeindlichen und wirtschaftlichen Gründe ergäben, wurden in dem
Hinweis nicht vorgetragen. Die sonstigen Ermittlungen hatten keine Hinweise auf einen
ausländerfeindlichen, rechtsextremen oder wirtschaftlichen Hintergrund ergeben. Bei ihrer
Vernehmung am 19. Dezember 1997 hatte die Mutter ihre Vermutungen über einen
rechtsradikalen Hintergrund nicht wiederholt, schon gar nicht substantiiert.
Mit Verfügung vom 7. Mai 1998 stellte die
Staatsanwaltschaft Dresden, Zweigstelle Pirna, das Ermittlungsverfahren wegen des Todes
des Kindes mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Straftat ein.
Gegen die Einstellungsverfügung legten die Eltern des
Kindes mit Schriftsätzen ihres Anwalts Bossi vom 3. und 8. Juni 1998 Beschwerde ein. Ein
angeblicher rechtsextremer Hintergrund wurde dabei nicht erwähnt. Die Eltern
beanstandeten die Ergebnisse der Obduktion und beantragten die Einholung eines weiteren
rechtsmedizinischen Gutachtens zur Todesursache.
Die Beschwerde wurde durch Bescheid der
Generalstaatsanwaltschaft vom 30. Juni 1998 zurückgewiesen. Zur Begründung wurde im
Wesentlichen ausgeführt:
Die Ermittlungsmöglichkeiten seien ausgeschöpft. Ein
Drittverschulden werde ausgeschlossen. Ergänzend wurde darauf hingewiesen, dass die von
den Eltern Verdächtigten zum Tatzeitpunkt strafunmündig gewesen seien.
Die Eltern machten von der Möglichkeit weiterer
Rechtsbehelfe keinen Gebrauch.
Die eingangs zitierte Zivilklage der Eltern gegen die
Stadt wurde im Übrigen im Oktober 1999 mit einem gerichtlichen Vergleich einvernehmlich
erledigt.
Erst mit Schreiben vom 23./24. März 2000 wandten sich
die Eltern an den Bundesinnenminister und das Sächsische Staatsministerium für Soziales,
Gesundheit, Jugend und Familie. Die Schreiben wurden dem Sächsischen Justizministerium am
3./5. Mai 2000 zugeleitet. Sie enthielten die darin erwähnten sogenannten
"eidesstattlichen Versicherungen" nicht.
Das Justizministerium bat daraufhin mit Schreiben vom 10.
Mai 2000 den Generalstaatsanwalt des Freistaates Sachsen um Bericht. Es forderte die
Generalstaatsanwaltschaft auf, das Notwendige zu veranlassen, soweit sich aus den gleich
lautenden Schreiben vom 23./24. März 2000 neue Ermittlungsansätze oder Anhaltspunkte
für Straftaten ergeben sollten. Die in den Schreiben vom 23./24. März 2000 enthaltenen
Vorwürfe, es sei gegen arzneimittel- und apothekenrechtliche Vorschriften verstoßen
worden, wurden vom Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie
überprüft.
Die von der Generalstaatsanwaltschaft veranlasste
Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft Dresden betraf insgesamt 14 verschiedene
Ermittlungsverfahren. Den verfahrensabschließenden Entscheidungen der Staatsanwaltschaft
Dresden, insbesondere auch derjenigen im Todesermittlungsverfahren, trat die
Generalstaatsanwaltschaft in vollem Umfang bei.
In der Folgezeit wurde der Bericht des
Generalstaatsanwalts im Sächsischen Justizministerium geprüft. Kurz vor Abschluss der
Überprüfung sandte das Sächsische Innenministerium mit Schreiben vom 8. August 2000 dem
Staatsministerium der Justiz eine "Fallanalyse", die ihm vom Leiter des
Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V., Professor Dr.Christian Pfeiffer,
übermittelt worden war. Beigefügt waren auch die schon in den Schreiben vom 23./24.
März 2000 erwähnten sogenannten "eidesstattlichen Versicherungen". Daraufhin
wurde die Generalstaatsanwaltschaft mit Schreiben vom 22. August 2000 um Prüfung gebeten,
ob die Ermittlungen in dem Todesermittlungsverfahren wieder aufzunehmen seien.
Mit Verfügung vom 30. August 2000 wies die
Generalstaatsanwaltschaft die Staatsanwaltschaft Dresden an, die Ermittlungen wegen des
Verdachts eines Tötungsdelikts und anderem wieder aufzunehmen.
Nachdem sich aus den sogenannten "eidesstattlichen
Versicherungen", die der von Prof. Pfeiffer übersandten "Fallanalyse"
beigefügt waren, Anhaltspunkte für ein Tötungsverbrechen ergaben, leitete die
Staatsanwaltschaft Dresden gegen drei Beschuldigte ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes ein. Am 26. September 2000 beantragte die
Staatsanwaltschaft die richterliche Vernehmung von drei Personen, die nach ihrer
vorläufigen Einschätzung als Hauptbelastungszeugen anzusehen waren.
In dem vom Amtsgericht Dresden auf den 16. Oktober 2000
festgesetzten Vernehmungstermin konnte nur ein Zeuge vernommen werden. Er bestätigte den
in der sogenannten "eidesstattlichen Versicherung" geschilderten Sachverhalt.
Die beiden anderen Zeugen waren unentschuldigt nicht erschienen. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Dresden erließ das Amtsgericht Dresden gegen diese beiden Zeugen
Vorführungsbefehle. Sie wurden am 21. November 2000 vollzogen. In ihrer anschließenden
richterlichen Vernehmung bestätigten auch diese Zeugen ihre belastenden Angaben aus den
sogenannten "eidesstattlichen Versicherungen".
Erst aufgrund dieser Angaben bejahte die
Staatsanwaltschaft Dresden nunmehr einen dringenden Tatverdacht wegen gemeinschaftlichen
Mordes. Sie beantragte gegen drei Beschuldigte Haftbefehle. Diese wurden am 22. November
2000 vom Amtsgericht Dresden erlassen.
Ein Beschuldigter wurde am 21. November 2000 in Sebnitz
vorläufig festgenommen; die beiden anderen am 22. November 2000 in Braunschweig. Die
Beschuldigten bestritten bei ihrer Vernehmung durch den Ermittlungsrichter die Tat. Einer
der Beschuldigten machte detaillierte Angaben über ein Alibi zum Tatzeitpunkt.
Die Staatsanwaltschaft Dresden veranlasste sofort eine
Überprüfung des geltend gemachten Alibis und ordnete die Vernehmung weiterer sowie die
nochmalige Vernehmung der bereits richterlich vernommenen Zeugen an. Bei diesen
Ermittlungen hielt einer der richterlich vernommenen Hauptbelastungszeugen seine Angaben
nicht mehr aufrecht. Außerdem bestätigte sich das von einem der Beschuldigten angegebene
Alibi.
Noch in den Abendstunden des 26. November 2000 wurde von
der Staatsanwaltschaft Dresden deshalb die Aufhebung der Haftbefehle gegen die drei
Beschuldigten wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Mordes beantragt und die sofortige
Freilassung der drei Inhaftierten angeordnet. Am 27. November 2000 hob das Amtsgericht
Dresden den Haftbefehl gegen die drei Beschuldigten förmlich auf. Im Laufe der weiteren
Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass ein Tatverdacht gegen die drei Beschuldigten
nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte. Die Staatsanwaltschaft stellte deshalb am
13.12.00 das Verfahren gegen sie ein. Sie ermittelt weiter gegen unbekannt.
Vom Ermittlungsstab der Staatsanwaltschaft Dresden und
der vom Polizeipräsidium Dresden gegründeten Sonderkommission wurden seit dem 23.
November bis zum gestrigen Tage 230 Personen als Zeugen vernommen. Die Vernehmung von
weiteren rund 50 Personen, die als Zeugen in Betracht kommen könnten, dauert derzeit noch
an. Keiner der bereits vernommenen Zeugen, die sich am 13. 6. 97 in unmittelbarer Nähe
der Stelle befanden, an der Joseph aus dem Wasser gezogen wurde, haben Beobachtungen
gemacht, die zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür lieferten, dass körperlich
auf den kleinen Jungen eingewirkt wurde, die einen Straftatverdacht begründen könnten.
Die bisherigen Ermittlungen haben auch keine Erkenntnisse
für den zunächst behaupteten "rechtsextremen" Hintergrund des Geschehens
erbracht. Von den Personen, die zum Teil wiederholt gegenüber den Eltern des Kindes unter
der Überschrift "eidesstattliche Versicherung" Erklärungen unterschrieben
hatten, hatten sechs Personen - auch die drei am 16. Oktober und am 21. November 2000
richterlich vernommenen Zeugen - die drei Beschuldigten namentlich benannt und Angaben
über sogenannte "Rechte" gemacht, die sich zum Zeitpunkt des Ereignisses am 13.
6. 97 im Bad aufgehalten haben sollen und die mit dem Tod des Kindes in Verbindung
gebracht wurden. Alle Zeugen haben sich zwischenzeitlich von ihren ursprünglichen Angaben
distanziert. Sie haben eingeräumt, dass sie die Unwahrheit gesagt haben.
Die Ermittlungen haben darüber hinaus ergeben, dass sich
zwei der sechs Hauptbelastungszeugen nachweislich zum Zeitpunkt des Ereignisses überhaupt
nicht im Schwimmbad aufgehalten haben. Alle Zeugen, die gegenüber den Eltern des Kindes
sogenannte "eidesstattliche Versicherungen" abgegeben haben, haben von den
Eltern nach der Abgabe ihrer sogenannten "eidesstattlichen Versicherungen"
Geldbeträge in unterschiedlicher Höhe erhalten.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat zwischenzeitlich ein
weiteres rechtsmedizinisches Sachverständigengutachten bei einem rechtsmedizinischen
Institut in Auftrag gegeben, das bisher noch nicht mit der Sache befasst war. Dieses
Gutachten steht noch aus.
Am 29. November 2000 wurde von dem Verteidiger eines der
drei Beschuldigten Anzeige gegen die am 16. Oktober 2000 und am 21. November 2000
richterlich vernommenen Zeugen und gegen die Mutter des verstorbenen Kindes erstattet.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen die drei
richterlich vernommenen Zeugen zwischenzeitlich ein Ermittlungsverfahren unter anderem
wegen uneidlicher Falschaussage und gegen die Eltern des kleinen Joseph unter anderem
wegen Verdachts der falschen Verdächtigung eingeleitet.
In dem Verfahren gegen die Eltern wurden am 30. November
2000 auf der Grundlage einer gerichtlichen Durchsuchungsanordnung die Wohn- und
Geschäftsräume durchsucht. Das dabei sichergestellte und beschlagnahmte umfangreiche
Material wurde am 7. Dezember 2000 im Beisein der nunmehr beschuldigten Eltern, deren
Tochter und eines beauftragten Rechtsanwalts entsiegelt und gesichtet. Die Auswertung
steht noch aus.
Weitere Ermittlungsverfahren wurden von der
Staatsanwaltschaft Dresden eingeleitet im Zusammenhang mit dem Auftreten Rechtsextremer
vor dem Grundstück der Eltern des verstorbenen Kindes und mit Blick auf die Eintragungen
im Internet-Gästebuch der Stadt Sebnitz.
Den Hinweisen, dass Vertreter elektronischer Medien
rechtsextremen Jugendlichen Geld für das Grölen ausländerfeindlicher Sprüche angeboten
hätten, ging die Staatsanwaltschaft nach. Die Hinweise wurden nicht bestätigt.
Soweit zu dem, was wir bisher über den Sachverhalt und
den Verfahrensgang sagen können. Zu diesem Sachverhalt gehört allerdings auch die Rolle,
die das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e.V. und sein Leiter, Professor
Pfeiffer, im "Fall Sebnitz" spielten. Niemand macht Herrn Pfeiffer zum
alleinigen Sündenbock, wie er vor wenigen Tagen beklagte. Der Umstand, dass bei
derartigen Ereignissen alsbald ein alleiniger verantwortlicher Sündenbock gesucht wird,
ist ja gerade eines der augenscheinlichsten Probleme, das im "Fall Sebnitz"
offenbar wurde. Weder die Presse, noch Herr Pfeiffer, noch die Familie des kleinen Joseph
sind der alleinige Sündenbock. Schon gar nicht die Einwohner der Stadt Sebnitz oder gar
die Ostdeutschen in ihrer Gesamtheit. Jeder mag selbst beurteilen, wer welchen Anteil an
dem Scherbenhaufen hat, der sich als Ergebnis der zurückliegenden Ereignisse
zwischenzeitlich vor uns auftürmt. Aber Fragen muß sich Professor Pfeiffer schon stellen
lassen - und er müßte sie sich wohl auch selbst stellen. Warum hat er in seinem
Gutachten, von dem er nun sagt, es sei nicht seines, sondern das Gutachten eines
Mitarbeiters, von "neuen beweiserheblichen eidesstattlichen Versicherungen
gesprochen? Dies, obwohl er wissen sollte,, daß Kinder unter 16 Jahren keine
Versicherungen abgegeben können, die die Beiweiserheblichkeit einer eidesstattlichen
Versicherung haben? Warum hat er den sächsischen Behörden nicht die "Hunderte von
Tonbandkassetten mit Interviews, geführt von der Mutter" weitergeleitet, die er in
seinem Institut - laut seiner Mitteilung in der Süddeutschen Zeitung vom 25. 11. 2000 -
gesichtet hat? Er hätte damit wesentlich zur Aufklärung der Sachverhalte beitragen
können. Stattdessen findet Pfeiffer es im gleichen Zusammenhang "erschreckend",
daß "keine untere Behörde die zuständigen Ministerien auf den Fall aufmerksam
gemacht" habe? wenn er sich und sein Institut heute als eine Art Ombusmann
bezeichnet, ist er dann keine untere Behörde?
War Pfeiffer wirklich so naiv, sich darauf zu verlassen, dass sein Gutachten nicht über
kurz oder lang in die Öffentlichkeit gelangen und seine Feststellungen zu
"beweiserheblichen eidesstattlichen Versicherungen"verheerende Wirkungen
auslösen könnten? Immerhin hatte er in seinem Schreiben an den Innenminister selbst auf
bereits bestehende Kontakte zum Spiegel berichtet.
Er muß sich wohl auch fragen lassen, ob er nicht die eine oder andere Kamera, das eine
oder andere Mikrophon besser ausgelassen hätte, nachdem der Fall bekannt wurde. Die
Autorität seines wissenschaftlichen Rufes und seines Instituts hat seinen Äußerungen
und Gutachten ein beachtliches Gewicht verliehen. Dieses Gewicht hat eine erhebliche Rolle
gespielt, als Sebnitz in die Schlagzeilen geriet.
Die "TAZ" schrieb dazu gestern:
"Pfeiffer muss sich aber ankreiden lassen, dass er sich nur am Anfang vorsichtig zu
der Nazi-Mord-Hypothese äußerte und dann vor laufenden Kameras seiner Eitelkeit erlag
und dem Medientrend zum vorschnellen Urteil nicht widerstand."
Pfeiffer hat dem vorschnellen Urteil nicht nur
nachgegeben. Er hat es aktiv befördert und ihm auch gleich die rechtfertigende
Begründung geliefert. In der Süddeutschen Zeitung vom 25. 11. wird von ihm die folgende
Interview-Antwort wiedergegeben:
"Wenn ein halb irakischer Junge in einer
ostdeutschen Stadt getötet wird, muss man leider immer extrem gründlich sein, da haben
die Warnlampen gefehlt, vielleicht waren sie sogar unterbewusst ausgeschaltet". Diese
Äußerung eines Wissenschaftlers, der vor wenigen Tagen zum Justizminister in
Niedersachsen berufen wurde, ist ein Skandal. Herr Pfeiffer unterstellt mit ihr, dass der
kleine Josef getötet wurde. Zum zweiten bedient und bestätigt er damit in
unerträglichem Maße das Klischee, derartiges könne eigentlich nur in Ostdeutschland
vorkommen. Und drittens erweckt er den Eindruck, nur wenn ein "halb irakischer"
Junge getötet werde, müsse man mit besonderer Sorgfalt ermitteln.
Für uns gilt selbstverständlich: Gleichgültig ob ein
irakischer, ein deutscher oder ein türkischer Junge in irgendeinem Schwimmbad in
Deutschland zu Tode kommt: immer muß besonders sorgfältig ermittelt werden und immer
muß bei der Untersuchung der Ursachen extrem gründlich vorgegangen werden.
Herr Pfeiffer wird sich diese Fragen allerdings kaum stellen. Aus Anlaß seiner
Amtsübernahme erklärte er, er würde sich wieder genau so verhalten. Aus der Geschichte
um den angeblich von Neonazis ertränkten Jungen hat er nach eigenen Bekundungen nichts
dazu lernen müssen. Stattdessen bleibt er bei seiner Kritik an den sächsischen
Ermittlungsbehörden.
Ob die verantwortlichen Ermittler 1997/98 gründlich
genug waren, ist auch Gegenstand der jetzt laufenden Untersuchungen. Wir wissen es noch
nicht. Nur Herr Pfeiffer wusste es bereits, als er sein Gutachten übersandte, in dem den
Behörden "Desinteresse, Unprofessionalität und erhebliche Nachlässigkeit"
vorgeworfen wurde. In seinem Interview verstieg er sich zu der Behauptung, die Mutter des
kleinen Josef habe mit ihren ständigen Hinweisen auf eine mögliche Ermordung des Jungen
bei der sächsischen Polizei keine Chance gehabt.
Seine Begründung: Da hatte sich die Polizei schon festgelegt". Die Mutter hatte, so
Pfeiffer, "auch deshalb keine Chance, weil die Zeugen fehlten. Es ist erst sehr
gelungen, jemanden aufzutreiben, der ihre Version stützt" All dies sagt ein
Wissenschafter, der später die Autorenschaft seines Gutachtens bestreitet, meint nichts
dazu lernen zu müssen und , soweit wir feststellen können, nie den Versuch gemacht hat,
die Berechtigung seiner Vorwürfe durch Gespräche mit den Verantwortlichen in der
sächsischen Regierung oder der Polizei zu klären.
Der Tod eines kleinen Jungen durch Ertrinken ist immer
ein tragisches Ereignis, ob in Sebnitz oder in der Partnerstadt Montabauer. Der "Fall
Sebnitz", der uns in den zurückliegenden Wochen beschäftigt und auch erschüttert
hat, ist darüber hinaus in beinahe jeder Hinsicht ein bemerkenswerter Fall:
* Zunächst der Verdacht einer ungeheuerlichen Straftat
an einem kleinen Kind.
* der Verdacht, dass die Straftat einen rechtsextremen
Hintergrund hatte,
* der Verdacht, dass eine Stadt von 10.000 Einwohnern
angeblich wider besseren Wissens drei Jahre lang schweigt und 300 Menschen bei dieser
ungeheuren Tat weggeschaut haben sollen,
* eine Berichterstattung, die - in Teilen jedenfalls -
aus dem Verdacht eine Tatsache macht,
* eine katastrophale Rufschädigung für eine ganze
Stadt, die für die vermeintliche Tat in Haftung genommen wird,
* ein erschreckendes Aufleben längst überwunden
geglaubter Klischees im Verhältnis Ost-West in Deutschland,
* und dann eine bisher nicht gekanntes Maß an
Selbstkritik in den deutschen Medien.
Die "Bild-Zeitung" erschien am 23. November mit
den Schlagzeilen "Sebnitz. Neonazis ertränken Kind. Am hellichten Tag im Schwimmbad.
Keiner half. Und eine ganze Stadt hat es totgeschwiegen." Die Schlagzeilen erschienen
ohne jede Relativierung, ohne jedes sonst auch in der Boulevard-Presse übliche
Fragezeichen. Sie besaßen, so der Dresdner Kommunikationswissenschaftler Professor
Wolfgang Donsbach, "alle Elemente, die den Journalismus in solchen Situationen
anspringen ließen". Und sie trafen bei vielen auf einen "fertigen
Bezugsrahmen", auf ein Vorurteil, das mit dem Fall in besonders eindrucksvoller Weise
offenbar wurde: Je östlicher man in Deutschland kommt, um so rechtsradikaler sind die
Leute.
So unwiderstehlich war der Sog dieses Vorurteils, daß selbst die Süddeutsche Zeitung am
25. 11. mit der Schlagzeile erschien:
"Ein Kind, ertränkt wie eine Katze".
Und am 29. 11. die These verbreitete:
In den alten Ländern bewegen sich die Neonazis am Rande der Gesellschaft und nicht in
deren Mitte, sie bilden eine kriminelle Subkultur, aber keine massenhafte Jugendkultur.
Die existiert im Osten, und daran würde es gar nichts ändern, wenn der Tod des kleinen
Josef keinen politischen Hintergrund haben sollte". Perfider kann man die Sebnitzer
nicht um die Chance einer Widerlegung des Vorurteils bringen.
Daß die NPD in den Landtagswahlen in Sachsen ebenso
scheiterte wie die DVU in Sachsen Anhalt, Neonazis in Gestalt der Republikaner aber schon
in der zweiten Legislaturperiode im Landtag von Baden-Württemberg -einem der reichsten
Länder Deutschlands - sitzen, ist dem Kommentator keine Erwähnung wert. Ihm kommt es,
ebenso wie Pfeiffer, auf die Bestätigung des Vorurteils an.
Donsbach meint dazu: "Dieser Bezugsrahmen war sogar
resistent gegen die Alltagserfahrung, dass - trotz der statistisch tatsächlich stärkeren
rechtsextremen Tendenzen im Osten - wohl kaum Hunderte von Bürgern einen Mordfall
decken."
Was in den Tagen nach der Veröffentlichung der
"Bildzeitung" geschah, nennt der Kollege Donsbach ein "Lehrstück für
Journalismus": Auch der mangelnden Fragezeichen wegen wurde in nahezu jedem deutschen
Medium und in etlichen ausländischen Medien der Verdacht als Tatsache entgegengenommen
und entsprechend kommentiert. Den Bürgern der Stadt Sebnitz wurde jede Unschuldsvermutung
verweigert. Ganz Ostdeutschland kam in Verruf. Eine dänische Zeitung schrieb: "Das
Böse hat eine Adresse in Ostdeutschland bekommen."
Dass der Ministerpräsident unter solchen Umständen nach
Sebnitz fährt, um sich zu kümmern, sich zu erkundigen, um die Menschen um Mithilfe bei
der Aufklärung des schrecklichen Verdachtes zu bitten und den Sebnitzern einen Teil der
Last abzunehmen, die ihnen plötzlich auferlegt wurde, ist eine Selbstverständlichkeit.
Und wenn ich von den "Sebnitzern" spreche, schließe ich die zu Unrecht
Verdächtigten ebenso ein wie die Familie Kantelberg-Abdulla.
Was in diesen schwierigen Tagen in den Sebnitzern
vorgegangen ist, kann niemand von uns ermessen. Aber wir können mit den Menschen in
Sebnitz dankbar sein für ihren sensiblen und umsichtigen Oberbürgermeister Mike Ruckh.
Er hat bis an die Grenzen seiner und seiner Frau Leistungskraft das Seine getan, um
Niedergeschlagenheit und Resignation nicht zu groß werden zu lassen. Und, was mindestens
genauso bedeutsam ist: Er hat nach der Wendung der Ereignisse verhindert, daß die
Nachdenklichkeit in unangebrachte Häme- oder gar Triumpfgefühle umschlagen konnte.
Wie nachhaltig rufschädigend der Verlauf der Dinge für
Sebnitz war, zeigt auch das Internet-Gästebuch der Stadt und im Gästebuch des
Freistaates Sachsen aus jenen Tagen. Tausende haben sich dort eingetragen, viele Texte
voller Haß und Ablehnung. So diese keineswegs untypischen Beispiele:
"Ich habe eigentlich gedacht, solche Tiere gibt es nur noch auf dem Balkan",
schreibt dort jemand und meint die Menschen in Ostdeutschland. Er fährt fort: "Aber
offenbar gehört Sachsen und der Rest der DDR auch schon zum Balkan".
Oder: "Passt mal auf, und das gilt nicht nur den Sebnitzern, sondern den meisten von
euch Ostgoten: Ihr seid nicht Menschen zweiter Klasse, ihr seid überhaupt keine
Menschen."
Richard Schröder hat diese Vorgänge mit der
Feststellung kommentiert: "Im Osten haben wir eine erschreckend verbreitete
Ausländerfeindlichkeit zu beklagen, im Westen kann man eine beachtliche
Inländerfeindlichkeit ausmachen."
Es gab - zum Glück - auch freundliche Worte:
Liebe Bayern, Sachsen, Rheinländer und Fischköpfe, lasst uns doch 10 Jahre nach unsrer
gefeierten Wiedervereinigung nicht so'n Scheiß daherreden".
Und ein anderer:
"Die Freundlichkeit und Herzlichkeit der hier lebenden Menschen, die herrliche
Landschaft sowie das Flair von Dresden führte dazu, dass ich hier nicht mehr wegziehen
will. Umso mehr erschrecken mich die hasserfüllten, zum Teil sogar im Nazi-Jargon
geführten, Kommentare einiger meiner Mit-Wessis."
Vor allem aber haben die Bürgerinnen und Bürger ihrer Partnerschaft Montabaur den
Sebnitzern Mut gemacht:
Zitat - Ich gehe davon aus, dass der Anteil der Menschen in Westdeutschland , die so
positiv denken, genauso hoch ist wie der Anteil der Menschen in Ostdeutschland, der
nichts, aber auch gar nichts mit Ausländerfeindlichkeit und Rechtsextremismus im Sinn
haben.
Schließlich erleben wir zur Zeit ein erstaunliches Maß
an Selbstkritik der deutschen Medien, auch derer, die allzuschnell ihr Urteil gefällt
hatten. Ich bin dafür dankbar aber ich bin auch überrascht, dass das möglich ist.
Presse-Schelte verbietet sich eigentlich ebenso wie Urteils-Schelte. Im Fall Sebnitz war
es jedoch notwendig, die Vorverurteilung einer ganzen Stadt zu kritisieren und dagegen zu
halten. Ich habe mich dabei um Differenzierung bemüht, denn es gab, wie wir alle wissen,
etliche Journalisten, die mit vielen Fragezeichen berichtet und sich die Sache nicht
leicht gemacht haben. Dass die Medien selbst den Fall zum Anlass nehmen, um über unsere
"Nachrichtenwelt" und ihre Gesetzmäßigkeiten zu reflektieren, ist eine der
wenigen guten Folgen des Falles Sebnitz.
Gestern schrieb der Tagesspiegel über die Mechanismen von Geschichten, die von den Medien
für wahr gehaltenwerden:
"Solche Mechanismen spielen sich oft im
Unterbewusstsein ab. Je kurzatmiger der Journalismus wird, desto brisanter wird das
heimliche Gedächtnis der Geschichten. Darin besteht nämlich ihr mythisches Moment: dass
sie auf verborgene Weise miteinander in Verbindung stehen. Und sie bleiben verborgen, weil
der Zwang zur Schnelligkeit, die Verlockung der Sensation, die Macht der Gewohnheit und
die Stimme des Glaubens den Nachrichtenfluss steuern."
Und auf den Fall Sebnitz bezogen schrieb das Blatt:
"Noch gefährlicher wird es, wenn - wie im Fall
Sebnitz - ideologische Rechtfertigungen für voreilige Behauptungen nachgeschoben werden,
etwa die, angesichts der vielen fremdenfeindlichen Gewalttaten in unserem Land habe man
die Schwimmbad-Erzählung leider für glaubhaft halten müssen. Im Umkehrschluss bedeutet
das: Wer Zweifel an der Darstellung von Josephs öffentlicher Ertränkung hatte, der
leugnet die fremdenfeindlichen Gewalttaten in unserem Land. Wie schrieb doch der
Leitartikler der "Zeit" vor sechs Jahren, als ein Mädchen in Halle sich selbst
ein Hakenkreuz in die Backe geritzt und sich dann als Oper eines Neonazi-Überfalls
ausgegeben hatte? "Nein, für Zweifel an jener ersten Nachricht aus Halle gab es
keinen Spielraum. Das Erschrecken bleibt, denn noch in der Lüge steckt auch die
Wahrheit" (Die Zeit). Ein kühner Satz." Dem kann man kaum etwas hinzufügen.
Niemand, der sich in dieser Situation vor die Sebnitzer stellt, ist deshalb ein
Verharmloser des rechten Extremismus und einer dumpfen Ausländerfeindlichkeit, die es,
wie wir wissen, auch bei uns und auch in Sebnitz gibt. Niemand leugnet, dass es im Osten
mehr ausländerfeindliche Straftaten und teilweise andere Erscheinungsformen des Hasses
als in Westdeutschland gibt. Niemand darf aber auch übersehen, dass hier die Ursachen
teilweise andere sind, und dass deshalb die Rezepte dagegen, nach denen wir suchen, auch
andere sein müssen.
Eines jedoch dürfen wir nicht zulassen: Dass sich in
Deutschland nur diejenigen als die besten Kämpfer gegen den Ausländerhass empfinden
dürfen, die andere am schnellsten des Ausländerhasses bezichtigen und mit Fingern auf
andere zeigen. Wir dürfen nicht zulassen dass, wie der Philosoph Odo Marquard in einem
ähnlichen Zusammenhang sagt, der Versuch unternommen wird, dem Tribunal zu entkommen,
indem man selbst zum Tribunal wird.
Ich glaube, dass die Vorgänge um Sebnitz uns die
Auseinandersetzung mit der Ausländerfeindlichkeit nicht gerade leichter gemacht haben.
Aber vielleicht haben sie uns allen geholfen, zu differenzieren, mit einander unsere
unterschiedlichen Erfahrungen auszutauschen und unsere unterschiedlichen Probleme und
Herausforderungen zu verstehen.
Eines darf nicht geschehen:
Daß sich die Westdeutschen jetzt als die guten Menschen sehen und die Ostdeutschen als
die schlechten - und auf diese Weise eine neue Mauer in Deutschland errichten: Eine Mauer,
die man nicht durf Mut und den Wusch nach Einheit überwinden kann, weil sie auf Ablehnung
und Verachtung beruht.
Es ist Schaden für Sebnitz entstanden. Wahrscheinlich
sogar wirtschaftlicher Schaden. Wir werden zusammen mit den Sebnitzern überlegen, wie wir
dort helfen können. Die Staatsregierung ist bereits im Gespräch mit Oberbürgermeister
Ruckh.
Stadt und Region haben auch einen Imageschaden erlitten, über dessen Nachhaltigkeit wir
noch wenig wissen. Wenn wir dort helfen können, werden wir das ebenfalls tun. Nicht etwa
in der Weise, dass wir etwas glänzend polieren, was nicht glänzend ist. Sondern in der
Weise, dass wir das wirkliche Sebnitz, seine Bewohner und seine Landschaft, den Menschen
näherbringen.
Damit sich jeder selbst sein BILD davon machen und sein
Urteil darüber bilden kann. Dieses Urteil wird kein Vorurteil, sondern ein gutes Urteil
sein.
Der Fall des kleinen Joseph, dessen Schicksal uns
jenseits aller anderen Ereignisse und unabhängig vom endgültigen Ergebnis der
Ermittlungen berühren muss, kann sich zum Guten wenden, wenn alle das ihnen Mögliche
dafür tun.
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